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Novelle der RSV ist durch
Die in Aussicht gestellte Novelle der Reisebürosicherungsverordnung ist nun nach einer Begutachtung durch nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Konsumentenschutzministerium, wie das Wirtschaftsministerium informierte.
Die Novelle enthält also Maßnahmen zur Unterstützung der Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter, zur Vermeidung der Staatshaftung und zum Schutz des Konsumenten, wie der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich mitteilt.
Die Novelle soll wie angekündigt durch zwei neue Umsatzgrenzen Erleichterungen für Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter bringen. Während bisher mindestens 20.000 EUR für den Insolvenzfall abzusichern waren, muss nun bei einem Jahresumsatz von bis zu 110.000 EUR nur mehr die Summe von 10.000 EUR mittels Bankgarantie oder Versicherungsvertrag abgesichert werden. Weiters führt eine neue Umsatzstufe bei 330.000 EUR zu einer Mindestabsicherungssumme von 30.000 EUR, sofern die Plausibilität der angegebenen Umsatzprognose durch einen Steuerberater bestätigt wird. Selbst wenn diese Bestätigung zusätzlichen Verwaltungsaufwand und auch zusätzliche Kosten mit sich bringe, sei die Verringerung der Absicherungssumme um mehr als die Hälfte eine nicht zu übersehende Erleichterung, meint der Fachverband.
Wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen, kommt es auch zur Abschaffung des Vollinkassos zum Frühbucherzeitpunkt, da dies mit einem besonderen Risiko für den Konsumenten behaftet gewesen sei, wie es heißt. Wie bisher können weiterhin bis höchstens 20% des Reisepreises vom Kunden verlangt werden, die restlichen 80% dürfen aber erst innerhalb von zwei Wochen vor dem Antritt der Reise eingehoben werden. Eine Erhebung durch den Fachverband habe ergeben, dass nur mehr fünf Unternehmen in Österreich das Vollinkasso zum Frühbucherzeitpunkt in Anspruch genommen haben. Laut Mag. Gernot Liska, Referent im Fachverband, dürfen sie im Rahmen einer Übergangslösung diese Vorgangsweise aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Veranstaltern bis Ende Oktober 2008 weiter betreiben. Dies betreffe z. B. einen Veranstalter, der sowohl in Tirol als auch in Südtirol tätig sei, wo diese Regelung nicht vorherrsche.
Die Novelle wird in den nächsten Tagen verlautbart und tritt mit dem Tag nach der Verlautbarung in Kraft. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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