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ÖAMTC klärt die häufigsten Handgepäcks-Irrtümer


Foto: AdobeStock - zur Verfügung gestellt von Wilde & Partner
Der ÖAMTC gibt Auskunft über die gängigsten Missverständnisse rund um das Handgepäck im Flugzeug – von Flüssigkeiten bis zur Mitnahme von E-Zigaretten.

Worauf es beim Handgepäck wirklich ankommt, sorgt bei Flugreisenden immer wieder für Verwirrung. ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek klärt die häufigsten Irrtümer und informiert darüber, welche Vorschriften und Regeln gelten. 

Die häufigsten Irrtümer im Überblick

"Man darf auch mehr als nur einen Plastikbeutel mit kleinen Flüssigkeitsmengen transportieren." – Falsch. Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen ausschließlich in Behältern mit maximal 100ml Fassungsvermögen mitgenommen werden. Diese müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verstaut werden – und zwar nur einem pro Person. Medikamente und Babynahrung sind davon ausgenommen, ein ärztliches Attest wird empfohlen.

"E-Zigaretten und Batterien darf man sowohl im Handgepäck als auch im großen Aufgabegepäck verstauen." – Falsch. E-Zigaretten sowie Lithium-Ersatzbatterien für Laptops oder Smartphones gehören ausschließlich ins Handgepäck. Zudem gelten Beschränkungen hinsichtlich Anzahl und Leistung. Wichtig: In einigen Ländern wie Thailand, Vietnam oder Australien ist die Einreise mit E-Zigaretten untersagt.

"Solange es in den Gepäckfächern an Bord oder unter dem Vordersitz Platz hat, ist es prinzipiell egal, wie groß das Handgepäck ist." – Falsch. Die erlaubten Maße und das Gewicht für Handgepäck sind von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich. Besonders Billigfluggesellschaften kontrollieren diese Angaben häufig streng. Es empfiehlt sich, die Vorgaben vor Abflug zu prüfen.

"Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen." – Falsch. Gasfeuerzeuge oder Streichholzschachteln dürfen nur am Körper (z. B. in der Hosentasche), nicht aber im Hand- oder Aufgabegepäck mitgeführt werden. Benzinfeuerzeuge sind generell verboten.

"Ob elektronische Geräte, die mit an Bord genommen werden, über einen vollen oder leeren Akku verfügen, ist egal." – Falsch. Vor allem bei Flügen in die USA müssen elektronische Geräte im Handgepäck funktionsfähig sein. Sie sollten sich auf Verlangen einschalten lassen, weshalb ein geladener Akku notwendig ist.

"Lebensmittel wie Marmelade oder Gelees fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung." – Falsch. Auch Lebensmittel wie Marmelade, Gelees oder Brotaufstriche gelten als Flüssigkeit und unterliegen den gleichen Beschränkungen: maximal 100ml pro Behälter, verpackt im 1-Liter-Beutel.

"Kindersitze dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden." – Falsch. Auto-Kindersitze dürfen bei vielen Airlines in der Kabine genutzt werden, sofern sie zertifiziert und von der Fluglinie zugelassen sind. Es empfiehlt sich, vorab die jeweiligen Regelungen zu prüfen.

"Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine." – Falsch. Ob Tiere in der Kabine mitreisen dürfen, hängt von deren Größe, Gewicht sowie der Airline und der Reiseroute ab. Meist sind nur kleine Hunde und Katzen erlaubt. Die Tiere müssen in einer geeigneten Transportbox untergebracht und rechtzeitig angemeldet werden. (red) 

 


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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