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Lieblings-Urlaubsländer: Worauf zu achten ist


Yvette Polasek
Laut ÖAMTC Reisemonitoring 2025 wollen sechs von zehn Befragten ihren Sommerurlaub am Meer verbringen. Am beliebtesten bei den ÖsterreicherInnen sind die Klassiker Italien und Kroatien.

Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC, weiß, worauf Reisende achten sollten, um einen entspannten Urlaub im Süden zu verbringen.

Italien: Vorab Registrierung für Maut, Fahrverbote beachten 

Mautstrecke: Auf italienischen Autobahnen ist grundsätzlich eine streckenabhängige Maut zu bezahlen. Im Norden Mailands gibt es jedoch mehrere Autobahnabschnitte (A36, A59 und A60), auf denen eine Bezahlung an Mautstationen nicht mehr möglich ist. Das "Free Flow System" funktioniert per elektronischer Mautzahlung, d. h. man kann sich entweder vorab auf der Website der Autobahngesellschaft registrieren und die Bezahlung funktioniert automatisch – oder man bezahlt die Mautkosten bis maximal 15 Tage im Nachhinein. Die Maut- und übrigens auch Spritkosten können im ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner vorab berechnet werden.

Fahrverbote: Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte unbedingt die "Zona traffico limitato" (ZTL) kennen. Grundsätzlich gilt in ZTL-Zonen ein Einfahrverbot – ohne Sondergenehmigung zur Einfahrt drohen rund 100 EUR Strafe. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig über das Hotel eine vorübergehende Berechtigung beantragen", so die Expertin vom ÖAMTC.

Fahrradtransport: Wer sich auch im Urlaub sportlich betätigen und das Fahrrad mitnehmen möchte, sollte beim Transport mit Heckträger eine Warntafel anbringen.

Sand und Muscheln als Souvenirs: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT zufolge ist es gemäß staatlichem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

Kroatien – Bezahlte Tickets und Belege fünf Jahre aufbewahren 

Maut und Vignette: Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig: Bei der Auffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach gefahrener Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich. "Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die digitale slowenische Autobahn-Vignette vergessen", so die Reiseexpertin. Um Staus und Wartezeiten zu vermeiden, kann diese bereits vor Reiseantritt besorgt werden. Entweder im DARS-Onlineshop oder an allen ÖAMTC-Stützpunkten.

Parken: Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann in Kroatien besonders teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder hohe Forderungen, weil sie vor Jahren ohne Ticket im Kroatienurlaub geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort genau informieren. "Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Maut- und Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub mindestens fünf Jahre in Papierform oder eingescannt aufbewahrt werden", empfiehlt Polasek.

Muscheln und Trüffel als Souvenirs: In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken – diese dürfen nicht als Souvenir eingepackt werden. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden. Details zu Regelungen rund um Souvenirs sind unter www.oeamtc.at/verbotene-souvenirs zu finden.

Camping: In Kroatien ist "Freies Stehen" – umgangssprachlich als Wildcamping bekannt – ausnahmslos verboten. Camping ist ausschließlich auf offiziellen Camping- bzw. Stellplätzen erlaubt. Anders als in Österreich, müssen in Kroatien und Slowenien außerdem zwei Warndreiecke mitgeführt werden, wenn man mit einem Gespann unterwegs ist. (red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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