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Fluggastrechte: Verbraucherzentrale warnt vor Verwässerung

Die deutsche Verbraucherzentrale warnt vor einer EU-Fluggastrechte-Verwässerung. Hintergrund ist die Ankündigung Tschechiens, das Thema möglicherweise noch heuer im Europarat neu zu behandeln.

Tschechien kündigte an, das Thema Fluggastrechte noch heuer auf europäischer Ebene neu behandeln zu wollen. Laut deutscher Verbraucherzentrale würden bei einer Umsetzung seltener Entschädigungen gezahlt werden. Die gegenwärtige Patt-Situation sei für die Verbraucher vorteilhafter, so VZBV-Referent Gregor Kolbe am Mittwoch.

Erste Verhandlungen vor fast 10 Jahren 

Die EU-Kommission hatte bereits 2013 unter anderem vorgeschlagen, den seit 2004 bestehenden Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie bei kurzen internationalen Flügen unter 3.500km einzuschränken. Statt wie bisher nach drei Stunden sollen danach die Ansprüche der Passagiere erst nach fünf Stunden ausgelöst werden. Nach einem Votum des EU-Parlaments war der Vorstoß aber im Sand verlaufen, weil sich die Einzelstaaten nicht einigen konnten. Die Novelle der entsprechenden Fluggastverordnung ist aber Ziel der Airline-Verbände geblieben.

"Es würden bei einer Umsetzung viel seltener Entschädigungen gezahlt", sagte Kolbe. "Und es gäbe auch keinen Anreiz für die Airlines, einen besseren Service anzubieten." Die EU-Kommission hatte hingegen argumentiert, dass sich Airlines ermuntert fühlen könnten, bereits im Vorfeld zahlreiche Flüge zu streichen, was nicht im Sinne der Passagiere wäre.

Verbraucherschützer gegen neuen "Enthaftungsgrund"

Die Verbraucherschützer wandten sich auch gegen die Einführung eines neuen Tatbestands, der die Gesellschaften von einer Haftung befreien würde. Der in der Novelle enthaltene Begriff "unerwarteter Flugsicherungsmängel" sei extrem unscharf und für die Passagiere nicht überprüfbar, meinte Kolbe. Es sei daher sicher davon auszugehen, dass ein derartiger "Enthaftungsgrund" von den Fluggesellschaften "gezogen" und zu neuen Prozessen führen würde.

Grundsätzlich sei es natürlich auch denkbar, mit einer Novelle die Fluggastrechte besser zu schützen, etwa mit höheren Entschädigungen, weitergehenden Informationspflichten oder kürzeren Auslösefristen, sagte Kolbe. So habe sich die deutsche Regierung vorgenommen, den Schutz zu verbessern. Daran werde man die Ampel-Koalition messen. (APA / red) 


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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