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Südtirol beschließt Bettenstopp im Tourismus

Der Südtiroler Landtag hat am Dienstag ein Gesetz beschlossen, das eine seit langem diskutierte Bettenobergrenze im Tourismus mit sich bringt. Das Gesetz tritt kommende Woche in Kraft. Dann dürfen Gemeinden keine neuen Betten mehr genehmigen.

Im Sinne eines nachhaltigen Tourismus soll die Bettenzahl auf die Werte von 2019 begrenzt werden, nämlich 229.088 Betten. Dazu kommen noch seither erworbene Rechte, die bei rund 10.000 Betten liegen. Das Gesetz betrifft aber nicht nur gewerbliche Betriebe wie Hotels, Gasthäuser und Pensionen, sondern auch nicht-gewerbliche Betriebe wie Privatzimmervermieter und Anbieter von Airbnb-Wohnungen.

Umstrittene Obergrenze

Im Vorfeld hatte es ein heftiges Tauziehen gegeben. Dem Hoteliers- und Gastwirteverband HGV ging die Maßnahme zu weit. Er fürchtete, dass es Probleme bei der Betriebsnachfolge geben könnte, weil der jungen Generation bei der Übernahme die Hände gebunden sind. Umstritten waren auch zahlreiche, nunmehr implementierte Ausnahmen - etwa der Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof". Schlussendlich fiel dort jede Begrenzung. Dieser Bereich ist nunmehr ausgenommen.

Tirol begrenzt Bettenanzahl in den Betrieben

In Südtirol war schon seit längerem darüber diskutiert worden, wie der Tourismus umweltverträglich gestaltet werden könne. Die autonome Provinz ist nunmehr die erste Alpenregion mit einer Tourismus-Obergrenze. In Tirol hingegen war eine allgemeine Bettenobergrenze rechtlich nicht umsetzbar. Politisch einigten sich die Koalitionsparteien jedoch auf eine Obergrenze von 300 Betten pro Betrieb. An einer rechtlichen Verankerung bzw. Verbindlichkeit fehlt es jedoch vorerst weiterhin. (APA/red)


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