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EU-Impfzertifikat: Pünktlicher Start

Kurz vor dem offiziellen Start des EU-Impfzertifikats am 1. Juli sind alle 27 EU-Länder an die dafür notwendige gemeinsame Technik angeschlossen.

Die EU einigte sich in einem für sie ungewöhnlich schnellem Tempo von wenigen Monaten auf die Ausgestaltung der Nachweise. Nur in einer Handvoll Staaten werden sie noch nicht ausgegeben, darunter sind etwa Schweden, Malta und Irland. Mit dabei sind aber auch Nicht-EU-Länder wie Norwegen und Island. 

Ein Blick nach Deutschland

Aktuellen Zahlen des Gesundheitsministeriums zufolge sind allein in Deutschland bereits 37,3 Millionen EU-Impfzertifikate ausgestellt worden, wobei es sowohl ein Zertifikat für eine erste wie auch eine zweite Impfung geben kann. Die Zahl der Zertifikate kann also die der Geimpften überschreiten. Eine Einigung der EU-Staaten sieht jedoch vor, dass je nach Infektionslage in einem Land auch wieder Beschränkungen selbst für vollständig Geimpfte eingeführt werden können, man sollte sich also auch immer kurzzeitig vorher über die Corona-Lage im jeweiligen Land informieren. Deutschland hat für sogenannte Virusvariantengebiete wie Portugal, Großbritannien oder Indien, in denen etwa die Delta-Variante stark verbreitet ist, europaweit die strengsten Regeln, wie Kanzleramtschef Helge Braun betont. Wer aus solchen Ländern zurück in die Bundesrepublik kommt, muss 14 Tage in Quarantäne und kann sich nicht freitesten lassen. Das EU-Covid-Zertifikat kann dennoch einfachere Reisen vor allem in Gebiete mit einer geringen Verbreitung von Virusmutanten ermöglichen.

Erleichterungen bei der Einreise

Es trotz technischer Anbindung das gelbe Impfheft wie auch den digitalen Nachweis mitzunehmen. Wer nach Griechenland reist und älter als zwölf Jahre ist, braucht etwa einen Nachweis über einen frischen Test, eine mindestens zwei Wochen alte Impfung oder eine vor weniger als neun Monaten überstandene Infektion. In Italien können die Menschen das Impfzertifikat nach Regierungsangaben verwenden, um zu öffentlichen Veranstaltungen zu gehen. Außerdem ist der Nachweis wichtig für Reisen innerhalb Italiens, nämlich dann, wenn man sich in eine Region begibt, die als Corona-Zone mit höherem Infektionsrisiko gilt, oder von dort zurückkommt.

Im Nachbarland Schweiz können nur Menschen mit Impfnachweis an Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen teilnehmen. Ebenso können Diskotheken solche Zertifikate verlangen. Die Bestimmungen sind aber in den Kantonen unterschiedlich. Mancherorts ist es Bars und Restaurants, Messen, Sportbetrieben, Theatern oder Museen freigestellt, ob sie Impfzertifikate verlangen. Wer nach Polen einreist und ein Impfzertifikat vorweisen kann, muss nach der Einreise nicht für zehn Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Genesene und Einreisende mit einem negativen Testergebnis. Hotels und Restaurants dürfen nur mit 75 Prozent Auslastung arbeiten - Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Dies kann also bedeuten, dass das Hotel noch ein Zimmer oder das Restaurant einen Tisch frei hat, wenn man einen Impfnachweis hat.

Ähnlich sieht es in Bulgarien aus. Die Einreise in das Urlaubsland am Schwarzen Meer ist für Geimpfte, Getestete und von Covid-19-Genesene ohne Quarantänepflicht möglich. Tschechien hat bisher bereits das gelbe deutsche Impfbuch anerkannt. Mit der Einführung des EU-Impfzertifikats sollte dieses stattdessen verwendet werden. Wer ein Hotel oder Restaurant besuchen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Bei der eigentlichen Einreise aus Österreich gelten keine Auflagen mehr. Die Niederlande haben bereits einen großen Schritt zurück zu einem öffentlichen Leben fast ohne Corona-Beschränkungen gemacht. Als zentrale Regel gilt nur noch der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter. Wenn der - wie etwa in einer Disco - nicht eingehalten werden kann, ist Zutritt nur mit Test- oder Impfbeweis möglich. (dpa/red)


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Sandra Zurek

Autor/in:

Managing Director

Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.




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28 März 2024


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