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ÖAMTC: Reisewarnung Stufe 4 - was zu berücksichtigen ist

Auch wenn die Ein- und Ausreise in die meisten europäischen Länder wieder wie in Zeiten vor der Corona-Krise möglich ist, überlegen viele Reisende, ob sie eine bereits gebuchte Reise antreten sollen.

Für die meisten Länder gelte aktuell Sicherheitsstufe 4 – darunter auch für den Großteil Italiens und ganz Kroatien. Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 bedeute, dass von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land abgeraten wird, grundsätzlich aber verreist werden darf. Seitens des Ministeriums werde an die Eigenverantwortung appelliert, wie der Mobilitätsclub in einer Presseaussendung informiert.

Die Frage, ob diese Warnstufe 4 gleichzeitig auch zu einem kostenlosen Storno einer Pauschalreise berechtige, beantwortet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner mit: „im Einzelfall eventuell ja. Denn nach Ansicht der EU-Kommission können bei der Frage, ob ein kostenloses Storno wegen erheblicher Beeinträchtigung zulässig ist, auch individuelle Umstände des Pauschalreisenden berücksichtigt werden." Zähle man beispielsweise zur Risikogruppe, könnte man mit dem Recht auf ein kostenfreies Storno argumentieren. Daneben seien aber auch die anderen maßgeblichen Kriterien für ein kostenloses Storno – wie die zeitliche Nähe zu berücksichtigen: Die Abreise sollte also unmittelbar bevorstehen, erklärt Pronebner.

Unzumutbarkeit sticht Warnstufe

Nach dem Pauschalreisegesetz werde nicht auf die konkrete Reisewarnstufe abgestellt, sondern auf die erhebliche Beeinträchtigung, also auf die Unzumutbarkeit der Reise aufgrund der aktuellen Umstände. Ob eine Reise in ein Gebiet erheblich beeinträchtigt sei, hänge auch damit zusammen, welche Maßnahmen zum Reisezeitpunkt vor Ort gelten. "So wird eine Maskenpflicht die Reise wohl nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn jedoch alle relevanten Sehenswürdigkeiten der Destination geschlossen sind, wird eine erhebliche Beeinträchtigung schon eher vorliegen", erklärt die Expertin des Mobilitätsclubs.

Infektionszahlen und Versicherungsrecht checken

Bei der Entscheidung, ob man trotz gültiger Warnstufe 4 (oder höher) verreisen möchte, sei es hilfreich, die aktuellen Covid19-Infektionszahlen für sein konkretes Urlaubsziel zu beobachten. "Es mag sein, dass ein ganzes Land praktisch 'coronafrei' ist, aber die Covid19-Fälle in einer bestimmten Stadt oder Region, in die man reisen möchte, kurz vor Reisebeginn wieder ansteigen", gibt die ÖAMTC-Juristin zu bedenken. Bei der Abwägung des Reiseantritts sollten sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Konsequenzen berücksichtigt werden. So sei es ratsam, Reiseversicherungsverträge vorab genau durchzusehen, vor allem in Bezug auf etwaige Rückholung oder Unterstützung im Krankheitsfall. Denn teilweise bestehe für Länder mit aufrechter Reisewarnung, also Stufe 5 oder 6, kein Versicherungsschutz mehr, so die Juristin.

Die Ein- und Ausreisebeschränkungen würden sich abhängig von den Infektionszahlen kurzfristig ändern können. Eine Hilfestellung sei dabei das Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter www.oeamtc.at/urlaubsservice – dort finde man eine interaktive Europa-Karte, die für die einzelnen Länder stets aktuell zeige, ob die Einreise möglich und ob eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist, heißt es weiter. (red)


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