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Zwischenbericht des Fachverbands

Der Fachverband der Reisebüros hat ein Maßnahmenpaket für finanzielle Hilfe ausgearbeitet. 

In den vergangenen Wochen hat der Fachverband der Reisebüros in zahlreichen Gesprächen mit Beamten und Mitarbeitern des Tourismusministeriums sowie der Tourismusministerin selbst versucht, die speziellen Probleme der Touristik angesichts der Covid-19-Krise darzulegen.

Im Zuge dessen konnte auch ein Maßnahmenpaket deponiert werden. Dazu zählen u.a. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, da die vom Hilfsfonds vorgesehenen Kredite für viele Reisebüros und Reiseveranstalter aufgrund ihrer angespannten finanziellen Lage keine Option sind. Weiters sollen Reisen mit einem Fixkostenersatz so behandelt werden wie der Wertverlust bei verderblicher Ware. Der Fachverband verweist zudem auf die Dringlichkeit der Wiederherstellung der Öffnung der Grenzen und fordert eine europaweite, einheitliche Vorgangsweise. Zudem enthält das Maßnahmenpaket Recovery-Zuschüsse bis Ende zweites Quartal 2021 und die Unterstützung bei der Vermarktung von Österreich-Urlaub.

Der Zwischenbericht im Wortlaut

Bisherige Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit greifen aufgrund der besonderen Arbeitsweise von Reisebüros und Reiseveranstaltern (zeitversetztes Arbeiten) kaum. Im März und April musste bekanntlich eine unglaubliche Anzahl von Stornierungen/Reiseabsagen abgearbeitet werden, in den kommenden Monaten müssen zukünftige Reisen für 2021 geplant und vorbereitet werden. Diese Arbeiten konnten und können nicht dauerhaft unter Kurzarbeit ausgeführt werden. Die im Hilfsfonds vorgesehene Aufnahme von Krediten ist für Reisebüros und Reiseveranstalter aufgrund der geringen Margen und der schlechten Geschäftsaussichten für die Zukunft nicht möglich.

Daher: Dringend notwendig sind Zuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen.

Dabei kann auf das bereits bestehende Instrumentarium zurückgegriffen werden und durch Adaptierung der vorgesehenen Fixkostenzuschüsse des Hilfsfonds für die heimische Reisebürobranche rasch wirksame finanzielle Unterstützungen geschaffen werden. Reisen, die aufgrund von Covid-19 abgesagt wurden, sollen im Rahmen des Fixkostenersatzes analog wie der Wertverlust bei verderblichen Waren behandelt werden. Ebenso wie beim Einkauf von nun wertlos gewordenen Waren, haben Reiseveranstalter und Reisebüros ihrerseits Leistungen erbracht, ohne einen Gewinn daraus erzielen zu können (= „frustrierte Dienstleistungen“). Als Fixkosten sollen auch Aufwendungen für „frustrierte Dienstleistungen“ ersetzt werden.

Wiedereröffnung der Reisebürobranche

Essentiell für eine wirtschaftlich sinnvolle Wiedereröffnung der Reisebürobranche ist die rasche Wiederherstellung der Reisefreiheit und Öffnung der Grenzen. Die Republik sollte sich für eine europaweit einheitliche Vorgangsweise und Wiederherstellung der Reisefreiheit einsetzen. Für Reisen im Inland sollten grundlegende Schutzbestimmungen ausreichen (z.B. Mund-Nasenschutz).

Recoverypaket-Maßnahmen für Q2 2020 bis Ende Q2 2021

Damit die Branche nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19 Krise übersteht, sondern auch eine Zukunft hat, braucht es Recovery-Zuschüsse:

• ähnlich den Fixkostenzuschüssen des Corona-Hilfsfonds
• Laufzeit bis Ende Q2 2021 (Betrachtungszeitraum der touristischen Beeinträchtigungsperiode – recovery time)
• Zuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen, gestaffelt nach Rohertragsverlust analog zum Corona-Hilfsfonds
• Auszahlung der Recovery Zuschüsse: für 2020 entweder Auszahlung im laufenden Jahr bzw. genügt es für die Bilanzerstellung, wenn der Unternehmer einen Bescheid auf eine künftige Zuschussleistung erhält. Diese kann als Forderung eingebucht werden und die Bilanz wäre schon – teilweise – saniert.

Forcierung von Österreich-Urlaub

Gerne würden die österreichischen Reisebüros dem Aufruf von BM Köstinger nachkommen und den Urlaub in Österreich entsprechend vermarkten. Dafür benötigt die Branche aber finanzielle Unterstützung, um die Angebote zu bewerben:

• Kostenbeitrag für die Erstellung von Katalogen und die Produktion von Werbemitteln.
• Unterstützung für Werbe- und Marketingmaßnahmen: Bei Werbeaktionen in Print- oder Onlinemedien soll ein Teil der Kosten übernommen werden.

Der Fachverband konnte in zahlreichen Gesprächen mit den Beamten und Kabinettsmitarbeitern im Tourismusministerium, aber auch in Gesprächen mit der Bundesministerin selbst das oben beschriebene Maßnahmenpaket deponieren.

Ohne den Entscheidungsträgern Forderungen über die Publikumsmedien „auszurichten“, konnte unserem Eindruck zufolge Verständnis für die Anliegen der Branche aufgebaut werden. Geholfen haben dabei sicher auch die zahlreichen an die Ministerien gerichteten und mit greifbaren Beispielen versehenen Emails von betroffenen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Gemeinsam hoffen wir nun alle auf rasche Umsetzung unseres Maßnahmenpaketes. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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