| news | versicherung

Europäische Reiseversicherung: Information zum Coronavirus

Die Europäische Reiseversicherung hat Informationen zum neuartigen Coronavirus, COVID-19 und zur Stornoversicherung zusammengestellt. 

Das Coronavirus verbreitet sich ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist hierzulande entsprechend groß. Aus diesem Grund hat die Europäische Reiseversicherung alle Informationen zum aktuellen Thema zusammengefasst. 

Wie heißt das Virus?

Das neuartige Coronavirus wurde von der WHO auf den Namen SARS-CoV-2 getauft, die Infektionskrankheit, die es verursacht, heißt COVID-19.

Darf wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise oder ein Hotelaufenthalt storniert werden?

Jeder Reisende und jeder Gast hat das Recht zum jederzeitigen Rücktritt vom Reise- oder Beherbergungsvertrag. Aber der Reiseveranstalter bzw. Hotelier hat grundsätzlich das Recht, die mit dem Gast bei Abschluss des Vertrages vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen. In besonderen Fällen können aber Ausnahmen gelten: Führen Reisen in von Behörden gesperrte Gebiete und kann somit die Reise oder Teile davon nicht stattfinden, kann dem Reisenden – je nach Lage des Einzelfalles – ein kostenfreies Rücktrittsrecht zustehen. Vereinfacht: Wenn keine Reisewarnung des Österreichischen Außenministeriums für die gebuchte Destination vorliegt, muss der Kunde etwaige Stornogebühren selbst tragen. Sollte es zu einer Reisewarnung kommen, darf der Veranstalter/Hotelier dem Kunden keine Stornogebühren berechnen.

Was würde die Stornoversicherung im Falle einer Abriegelung des gebuchten Urlaubsortes von der Außenwelt decken?

Für den Fall, dass der Ort, in dem das Hotel gelegen ist, von der Landesbehörde unter Quarantäne gestellt wird, besteht keine Deckung durch eine Stornoversicherung (Art. 6, Punkt 8 - behördliche Verfügung). Jedoch darf nach Ansicht der Wirtschaftskammer Österreich (siehe Link unten) in einem solchen Fall ein nicht erreichbares Hotel auch keine Stornokosten in Rechnung stellen. Das Hotel müsste ein kostenloses Storno- oder Umbuchungsrecht einräumen. Vereinfacht: Ist der Urlaubsort bzw. das Hotel nicht erreichbar, darf das Hotel dem Kunden keine Stornogebühr berechnen.

Was würde für die Stornoversicherung gelten, wenn zwar das Hotel erreichbar wäre, der Kunde sich in aber einem Ort befindet, der unter Quarantäne steht?

Wenn der Gast aus seinem Wohn- oder Aufenthaltsort nicht ausreisen darf, um das ansonsten erreichbare Hotel anzusteuern, besteht für die vom Hotel verrechneten Stornokosten ebenso wenig Deckung aus der Stornoversicherung (Art. 6, Punkt 8 - behördliche Verfügung). Die Wirtschaftskammer informiert dazu (Link unten): Im Fall von Reisenden, die von einem Ausreiseverbot betroffen sind, hat das Hotel keinen Anspruch auf das Beherbergungsentgelt oder Stornogebühren. Vereinfacht: Dürfen Kunden ihren Aufenthaltsort nicht verlassen und können darum das Hotel nicht erreichen, hat das Hotel keinen Anspruch auf das Beherbergungsentgelt oder Stornogebühren.

Was wäre für den Fall gedeckt, wenn die Behörde den Ort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, sicherheitshalber aber Schulen und Ämter geschlossen werden und Veranstaltungen abgesagt werden, das Hotel aber normal erreichbar ist?

Es besteht keine Deckung der Stornogebühren in Fällen einer Angst- oder Vorsichtsstornierung. Stornoschutz besteht nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten Stornogründe. Explizit besteht auch kein Stornogrund in einem Zusammenhang mit einer Pandemie oder Epidemie (Artikel 15 Abs. 3), das liegt lt. WHO in Österreich derzeit nicht vor, daher wird dieser Ausschluss noch nicht eingewandt. Die Wirtschaftskammer informiert dazu (Link unten): Ist dem Individualreisenden eine Anreise möglich, so hat bei Stornierung durch den Gast dieser auch die vereinbarten Stornogebühren zu leisten. Auch für den Fall der Stornierung durch den Gast aufgrund einer Erkrankung hat der Gast die vereinbarten Stornogebühren zu leisten. (Die dann je nach Stornogrund und Versicherungspolizze gedeckt erstattet werden). Unerwartete Erkrankungen sind von den gängigen Stornopolizzen üblicherweise gedeckt - Details dazu finden sich in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Stornopolizzen. Vereinfacht: Für diesen Fall besteht kein Stornoschutz. Für Angst- und Vorsichtsstornierungen gibt es keine Deckung. Ist dem Individualreisenden eine Anreise möglich, so hat bei Stornierung durch den Gast dieser auch die vereinbarten Stornogebühren zu leisten.

Welche Leistungen sind im Zusammenhang mit COVID-19 gedeckt und welche nicht?

Ein Reiseschutz deckt – je nach Polizze – verschiedene Leistungen wie etwa auch für den Fall einer Ansteckung bzw. durch das Virus verursachte medizinische Kosten, Arzt und Krankenhaus, Unterbringungskosten wegen eines zwangsläufigen verlängerten Aufenthaltes. In diesem Fall besteht kein Epidemie- bzw. Pandemieausschluss (Artikel 15 Abs. 3). Die Kosten eines Reiseabbruchs, verspätete Rückreisen aus einem Produkt mit medizinischen Leistungen sind gedeckt. Vereinfacht: Die Europäische übernimmt im Falle einer Ansteckung die Behandlungskosten und gegebenenfalls die Rückholung der Patientin/des Patienten und seiner Familie.

Ist der Kunde im Rahmen einer Stornoversicherung gedeckt, wenn er aufgrund des Coronavirus erkrankt und die Reise nicht antreten kann?

Ja, das ist ein grundsätzlich versicherter Stornogrund. Nach der Definition der WHO handelt es sich aktuell in unseren Breiten nicht um eine Epidemie oder Pandemie.

Ist ein Kunde im Rahmen einer Stornoversicherung versichert, wenn er eine Reise gebucht hat und diese wegen der Befürchtung, sich dort anzustecken, die Reise nicht antreten möchte?

Nein, grundsätzlich ist die Angst vor etwas, das eventuell eintreten könnte, nicht versichert.

Besteht auch Schutz, wenn der Kunde in die Region Hubei reist?

Nein, bei Reisen in Regionen, die vom Außenamt mit Sicherheitsstufe 5 oder 6 klassifiziert sind, besteht grundsätzlich keine Deckung. Befindet sich ein Reisender bereits in einer Region und wird für diese überraschend die Sicherheitsstufe 5 oder 6 festgelegt, besteht grundsätzlich Deckung, maximal jedoch für die Dauer von zwei Wochen.

Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen oder gesperrte Regionen?

Auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten finden Sie die ständig aktualisierte Liste an Reisewarnungen: www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Auf dieser Seite wird aktuell auf das Hohe Sicherheitsrisiko bei Reisen nach China hingewiesen (Sicherheitsstufe 5, partielle Reisewarnung, in der Provinz Hubei aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus, vor Reisen in dieses Gebiet wird gewarnt): www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/

Auf dieser Site finden Sie die aktuellen Hinweise zu Italien (Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 für die Gemeinden Vò Euganeo, Codogno, Castiglione d’Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova dei Passerini, Castelgerundo und San Fiorano in der Lombardei und Venetien): www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/

Wie breitet sich das Coronavirus weltweit aus, wie sind die offiziellen Zahlen Infizierter und wieder Gesundeter?

Eine Übersicht der Entwicklung der globalen Ausbreitung des Sars-CoV-2 finden Sie hier.

Informationen des Sozialministeriums

Auf der Seite des Sozialministerium wird aktuell über das Coronavirus und die Situation in Österreich informiert (samt Fachinformationen für medizinisches Personal und weiterführender Links u.a. zur WHO).

Informationen der Wirtschaftskammer Österreich für Hotellerie und Reisebüros

Über diesen Link informiert die Wirtschaftskammer Österreich die Tourismuswirtschaft zur aktuellen Entwicklung. 

COVID-19 im Vergleich mit der Schweinegrippe

Ein sehr interessantes Video, dass die Verbreitung des Coronavirus im Vergleich mit u.a. SARS und der Schweinegrippe zeigt. 

Krank vor Abflug. Bei Erkältung auf Flugreisen verzichten?

Wer an einer Erkältung leidet, sollte sich in den meisten Fällen am besten zu Hause auskurieren. Doch den seit langem geplanten Urlaub wegen eines Schnupfens absagen? Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am besten klären Patienten zuerst ab, wie ansteckend der Infekt ist. Wer ansteckend ist, sollte aus Rücksicht auf die Mitpassagiere auf einen Flug verzichten. Ist dies nicht der Fall, sollten Erkältete überprüfen, ob der Druckausgleich funktioniert. Denn im Flugzeug herrscht ein anderer Luftdruck als am Boden. Vor allem beim Start und bei der Landung macht sich das in den Ohren bemerkbar, sie gehen zu. Um dieses dumpfe Druckgefühl zu vermeiden, reicht manchmal Kaugummikauen oder Trinken, ansonsten empfiehlt sich das sogenannte Valsalva- oder das Toynbee-Manöver. Bei Ersterem hält sich der Flugreisende Mund und Nase zu und atmet gleichzeitig kräftig aus. Bei der zweiten Variante schluckt er bei zugehaltener Nase. Knackt es, war der Druckausgleich erfolgreich. Sind die Schleimhäute erkältungsbedingt stark geschwollen, kann der Druckausgleich nur schwer oder gar nicht möglich sein - starke Ohrenschmerzen, ein Paukenerguss oder sogar ein Trommelfellriss können die Folgen sein. Bei einer leichten Erkältung können abschwellende Nasentropfen oder -sprays helfen, den Druckausgleich zu ermöglichen. Wer aber an einer Mittelohr- oder einer ausgeprägten Nebenhöhlenentzündung erkrankt ist, sollte auf einen Flug verzichten. Husten oder Fieber? Da die Kabinenluft sehr trocken ist, kann es bei Passagieren mit Bronchitis oder Husten leichter zu Hustenanfällen kommen. Hier hilft viel Trinken, um die Schleimhäute feucht zu halten, und Hustenbonbons oder Halstabletten lutschen. Dem Fliegen steht sonst aber nichts im Wege. Bei einem Infekt mit Fieber sollten Patienten besser den Arzt um Rat fragen. Der Körper ist dann meist ziemlich geschwächt. Wer sich sehr unwohl fühlt, sollte lieber nicht fliegen.

Bis zum Reisebeginn wieder gesund? Gewissheit mittels StornoCheck.

Wenn ein bei uns versicherter Reisender bei Erkrankung nicht sicher ist, ob er zum Reiseantritt wieder gesund sein wird, empfehlen wir ihm unseren kostenlosen StornoCheck. Schicken Sie uns folgende Daten an stornocheck@europaeische.at: Name, Geburtsdatum und Adresse, Telefonnummer, Versicherungsnachweis, Buchungsbestätigung, derzeit anfallende Stornokosten und nur falls vorhanden ein ärztliches Attest. Ein von uns beauftragter Reisemediziner kontaktiert den Reisenden und klärt mit ihm, ob die Buchung bereits jetzt storniert werden muss oder doch aufrecht gelassen werden kann (nur etwa 50 Prozent gecheckten Buchungen werden sofort storniert). Für Buchungen, die mittels StornoCheck geprüft wurden, übernehmen wir auch das Risiko höherer Stornokosten bei einem späteren Storno.

Was gilt es generell zur Vermeidung von Infektionen zu beachten?

Allgemeine Hygienemaßnahmen sind immer angebracht. Da wir uns auch mitten in einer Grippewelle befinden, sollte man derzeit aber besonders achtsam sein.

  • Wichtig ist, sich mehrmals täglich gründlich die Hände mit Seife zu waschen. Beim Husten und Niesen sollte man nicht die Hand vor den Mund halten, sondern lieber ein Taschentusch verwenden oder in die Ellenbeuge bzw. in den Ärmel husten oder niesen. Taschentücher gleich entsorgen.
  • Um die Virenzahl in der Luft gering zu halten und das Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhaut zu verhindern, lüften Sie daheim etwa 3-mal am Tag für etwa 5 bis 10 Minuten durch.
  • Sollten Sie doch an Grippe erkrankt sein, kurieren Sie Ihre Infektion zu Hause aus, um Andere nicht unnötig zu gefährden, und halten Sie möglichst Abstand von gesunden Familienmitgliedern. (red) 

  europäische reiseversicherug, covid-19, corona, corona-virus, coronavirus, reiseinformationen, storno, stornoversicherung, krankheit


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.