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Lauda: Betriebsratswahl sorgt für Aufregung

Die Mitarbeiter der Ryanair-Tochter sind für Donnerstag dazu aufgerufen, eine neue Vertretung zu wählen, doch das Unternehmen erklärte die Wahl bereits im Vorfeld für "nichtig" und kündigte an, Bordpersonal künftig in eine Leiharbeitsfirma auszulagern.

Bei der österreichischen Fluggesellschaft Lauda sorgt die Ankündigung des stellvertretenden Personalchefs von Ryanair, Robert Wall, der momentan die Funktion des Personaldirektors ad-interim beim Österreich-Ableger bekleidet, dass man die für Donnerstag angesetzte Betriebsratswahl als „null und nichtig“ betrachtet, für Aufregung, wie das österreichische Flugnews-Portal AviationNetOnline berichtete.

Wie die Pressesprecherin von Laudamotion erklärte, werden zukünftige Piloten und Flugbegleiter in Wien von einem noch zu gründenden externen Vertragsanbieter befristet angestellt. Das Dienstverhältnis unterliege unverändert österreichischem Recht und dem Laudamotion-Kollektivvertrag, betonte die Sprecherin. Das Luftfahrtportal AviationNet berichtete jedoch zuvor darüber, dass neue Mitarbeiter künfig als Leiharbeiter der irischen Ryanair-Tochter Crewlink irischem Recht unterliegen sollen.

Zweifel an Rechtskonformität 

Die Unternehmensführung von Laudamotion sieht die anstehende Betriebsratswahl als ungültig an und zweifelt an der Rechtskonformität. Der Wahlvorstand habe keine explizite Beschäftigungsgruppe festgelegt und keine aktuelle Personalliste der Laudamotion GmbH erhalten. "Daher ist diese Wahl nichtig", so die Sprecherin.

Lauda verwies darauf, dass im November vier weitere Flugzeuge nach Wien kommen - mit 40 neuen Piloten und 80 neuen Flugbegleitern. "Auch unsere neuesten Teammitglieder sollten an dieser BR-Wahl teilnehmen dürfen, was aktuell nicht sichergestellt werden kann", erklärte die Sprecherin. "Lauda behindert keinesfalls die BR-Wahl, sondern möchte lediglich sicherstellen, dass diese transparent, demokratisch und fair stattfinden kann und alle Mitarbeiter daran teilnehmen können."

Eine Kandidatin für den neuen Betriebsrat ist übrigens jene Flugbegleiterin, die einen Monat nach ihrem Rücktritt als Betriebsrätin gekündigt wurde. Laut österreichischem Arbeitsrecht fallen Betriebsratsmitglieder jedoch bis drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft unter Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft vida klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Der bisherige Laudamotion-Betriebsrat war im August geschlossen zurückgetreten, wie kürzlich bekannt wurde. (APA / AviationNetOnline / red) 


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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