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ÖRV: was es bei Flugausfällen zu beachten gilt

Morgen, Donnerstag, sind aufgrund der AUA-Betriebsversammlung zahlreiche Passagiere von Flugstreichungen betroffen. Der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) informiert, worauf Passagiere, insbesondere Business-Kunden, achten sollten.

„Wer aufgrund der zu erwartenden Flugausfälle keine Termine und Anschlussflüge versäumen will, sollte sich rasch um Ersatzflüge kümmern, und darum, dass er im besten Fall Schadenersatz bekommt,“ fasst ÖRV-Präsident Dr. Josef Peterleithner zusammen.

Dabei sind Passagiere, die über Reisebüro bzw. Business Travel Center ihre Flüge gebucht haben, klar im Vorteil: Für sie genügt ein Anruf oder Mail bei ihrem Reisebüromitarbeiter, der sich um Alternativ-Verbindungen bzw. Rückerstattung der Kosten kümmert.

Was muss der Kunde tun, wenn Flüge ausfallen?

Bei Buchung direkt bei der Airline oder über eine Buchungsplattform, sollte sich der Kunde unverzüglich mit der Airline in Verbindung setzen. In der Regel haben betroffene Airlines eine Hotline oder entsprechende Web-Informationen eingerichtet, im Falle der AUA, ist die Info-Seite hier aufrufbar: https://www.austrian.com/Info/Flightinformation/Travel%20Alerts.aspx?sc_lang=de&cc=AT. „Businesstravelkunden erhalten von den Büros alle erforderlichen Informationen und gegebenenfalls neue Tickets für Alternativverbindungen“, so Peterleithner. Erfährt der Passagier erst am Flughafen vom Ausfall, meldet er sich am besten gleich beim Airline-Schalter.

Was passiert, wenn Anschlussflüge, Rundreisen, Kreuzfahrtschiffe oder wichtige Geschäftstermine versäumt werden?

Wenn keine Pauschalreisen oder Tickets im Reisebüro gebucht wurden, liegt das volle Risiko beim Kunden. Ob der Kunde Recht auf Schadenersatz hat, darüber sind sich Juristen uneinig. Wer den bisweilen mühsamen Weg des Kostenrückerstattungs-Antrags auf sich nehmen will, bekommt Unterstützung bei den Fahrgast-Rechtorganisationen Airhelp https://www.airhelp.com/de-at/ und Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte www.apf.gv.at, wobei Airhelp bei Erfolg 25 Prozent der Entschädigung einbehält.

Welche Vorteile haben Reisebüro-Buchungen bei Streiks und Flugausfällen?

Der Reiseveranstalter bzw. -vermittler ist bei Pauschalreisen zur Leistungserbringung verpflichtet. Im Bedarfsfall greifen die Reiseprofis auf die internationalen Netzwerke und Kontakte zurück und bieten dadurch kostengünstig und rasch Alternativrouten an.

Gibt es zusätzlich zu den angefallenen Kosten Entschädigung?

Wenn Flüge weniger als zwei Wochen im Voraus abgesagt oder umgebucht werden, steht dem Passagier laut EU-Fluggastrechte-Verordnung Schadenersatz zu: Bei Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer) pauschal 250 EUR, bis 3.500 km 400 EUR, bei Fernstrecken mit Zielen außerhalb der EU 600 EUR. (red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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