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NIKI-Übernahme wieder Zitterpartie?

Die Rettung der insolventen NIKI durchden britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG bewegt sich erneut auf Glatteis. Gestritten wird um um Fluggastrechte und den Insolvenzgerichtsstandort, die Fluggastrecht-Plattform Fairplane will bis zum Höchstgericht.

Das Wiener Online-Portal fordert ein Insolvenzverfahren in Österreich. Hier rechnet Fairplane sich bessere Chancen aus, Forderungen seiner Kunden aus ganz Europa für ausgefallene NIKI-Flüge über mehr als eine Million Euro einzutreiben. Fairplane hatte zuvor die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg beim Insolvenzverfahren für NIKI angezweifelt. Es legte beim Gericht Beschwerde gegen die Eröffnung des Verfahrens in Deutschland ein. Das Amtsgericht Charlottenburg will morgen, Donnerstag, darüber entscheiden. Es teilte heute mit, die Beschwerde habe "keine aufschiebende Wirkung". Der Beschluss des Gerichts zur Annahme des NIKI-Insolvenzverfahrens in Berlin vom 13. Dezember gelte, solange er nicht unanfechtbar aufgehoben werden sollte. Das Amtsgericht kann seinen eigenen Beschluss aufheben oder die Beschwerde dem Landgericht Berlin vorlegen.

Fairplane fürchtet Interessenskonflikt

Fairplane argumentiert, ein österreichischer Konkursverwalter werde - anders als der vom Amtsgericht Charlottenburg eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther die Interessen der NIKI-Mutter Air Berlin - nicht beachten. Die Fluggäste drohten gerade wegen möglicher Interessenkonflikte Flöthers, der zugleich Insolvenzverwalter von Air Berlin ist, leer auszugehen. Ein Sprecher Flöthers erklärte dagegen, im Fall von Kollisionen der Ansprüche von Air Berlin und NIKI werde ein Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Das habe Flöther selbst schon Mitte Dezember gegenüber dem Amtsgericht erklärt. Die von rund 400.000 NIKI-Kunden ausstehenden Forderungen für bezahlte Tickets müssten diese außerdem an Air Berlin stellen, da NIKI nur als verlängerte Werkbank tätig gewesen sei. Damit könnten alle, die nach dem Air-Berlin-Pleitedatum 15. August gebucht hätten, ihr Geld zurückbekommen, da dies auf einem Treuhandkonto liege.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte Mitte Dezember entschieden, für das Insolvenzverfahren zuständig zu sein, obwohl NIKI nach österreichischem Recht gegründet wurde und am Wiener Flughafen Schwechat seinen Sitz hat. Sollte das Amtsgericht bei dieser Position bleiben und die Beschwerde für ungerechtfertigt halten, muss es die Frage dem Landgericht Berlin vorlegen. Gegen dessen Entscheidung könnten wiederum Rechtsmittel beim deutschen Bundesgerichtshof eingelegt werden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Wie schnell die höheren Instanzen entschieden, sei nicht absehbar.

Kein Zeitdruck?

Nach Ansicht von Fairplane herrscht kein Zeitdruck, denn das österreichische Infrastrukturministerium hat die Betriebserlaubnis von NIKI um drei Monate bis Anfang April verlängert. Ein österreichischer Konkursverwalter könnte den Kaufvertrag mit IAG übernehmen oder einen anderen Käufer finden "Uns geht es nicht darum, den Deal kaputt zu machen", sagte der Fairplane-Sprecher. Parallel zur Beschwerde in Berlin hat die Fluggastinitiative beim österreichischen Landesgericht Korneuburg Konkurs beantragt. Ein Gerichtssprecher dort sagte am Mittwoch: "Vor nächster Woche gibt es keine Entscheidung zum Insolvenzantrag." (apa/red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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