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FairPlane warnt vor struktureller Fehlplanung der Airlines
Bereits seit längerer Zeit macht sich aufgrund von Terror und Krisen eine veränderte Nachfrage der Fluggäste bemerkbar. FairPlane erwartet einen „Chaos-Sommer“.
Aufgrund der unsicheren politischen Lage verlieren ehemals beliebte Urlaubsziele wie die Türkei oder Ägypten für viele Urlauber an Attraktivität, während Spanien einen Rekordsommer erlebt. Dort werden 2016 rund 72 Mio. Touristen erwartet, nach 68 Mio. im Vorjahr. Im Gegensatz dazu rechnen Reisekonzerne mit etwa halb so vielen Türkeiurlaubern als im Vorjahr.
Vermehrte Beschwerden, die bei der Fluggastrechte-Plattform FairPlane eingegangen sind, zeigen allerdings, dass viele Airlines mit der veränderten Nachfrage der Fluggäste nicht richtig umgehen. Bei der spanischen Billig-Fluglinie Vueling hat sich das Chaos mit Ferienbeginn verschlimmert, die AUA streicht diesen Sommer 300 Flüge – als Grund nennt sie Personalmangel. Durch Planungsfehler und kurzfristige Umplanungen bei den Airlines kommt es immer wieder zu Änderungen im Flugplan oder zu Flugausfällen. Flüge werden gestrichen oder zusammengelegt und die Fluggäste auf frühere oder spätere Flüge umgebucht. Diese organisatorische Praxis geht zu Lasten der Passagiere.
Fehlplanung kann teuer werden
Laut Fluggastrecht-Experte Ronald Schmid werden die Passagiere von ihren Airlines oft vor vollendete Tatsachen gestellt.
„Durch die sinkende Nachfrage bleiben Flugzeuge in touristische Zentren wie Antalya oder Hurghada halb leer. Also werden weniger gewinnbringende Flüge gestrichen und Flugzeuge samt Crew nach Spanien geordert“, so Schmid.
Doch die Gewinne auf Kosten der Passagiere maximieren zu wollen, kann für die Fluglinien im Endeffekt teuer werden. Denn bei Umbuchungen, verschobenen Flügen, Flugausfällen oder langen Verspätungen kommt die europäische Fluggastrechte-Verordnung zu tragen. Sie sichert Fluggästen ein Recht auf Ausgleichsleistungen, je nach Streckenlänge bis zu 600 EUR. Außerdem dürfen Betroffene laut Verordnung kostenfrei von ihrem Flug zurücktreten, wenn der Flug gestrichen oder der Passagier von der Airline auf einen anderen Flug umgebucht wird. Weitere Informationen zu Fluggastrechten stellt FairPlane hier zur Verfügung: www.fairplane.at. (red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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