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Absicherung von Einzelleistungen: vir übt Kritik an TUI
Nicht erst seit der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie befürchten traditionelle Veranstalter, gegenüber OTA ins Hintertreffen zu geraten. Die angedachten Änderungen sowie die Insolvenz von FTI haben nun die TUI dazu motiviert, für eine Absicherung der Einzelleistungen einzutreten.
Dass die Pauschalreise der Goldstandard ist, wenn es um die Absicherung der Kunden geht, hat der Konkurs von FTI einmal mehr bestätigt. Problematisch waren die Einzelleistungen wie Hotel, Flug oder Mietwagen, die in der Pauschalreiserichtlinie nicht berücksichtigt werden, sodass Kunden für diese, bereits bezahlten, Leistungen kein Geld zurückerstattet bekommen. Die Absicherung über den DRSF (Deutscher Reisesicherungsfonds) gilt nicht für Einzelleistungen. Ob Verbrauchern bei der Buchung der Unterschied von Pauschalreise bzw. verbundener Reiseleistung auf der einen, und Einzelleistung auf der anderen Seite tatsächlich bewusst ist, ist unklar. Das gesetzlich vorgesehene Informationsblatt umfasst nur die ersten beiden Reiseformen. Basierend auf dieser Ausgangslage hat nun TUI-CEO Sebastian Ebel den Vorschlag aufgebracht, auch Einzelleistungen abzusichern. Ähnliches hatte zuvor in Deutschland bereits der VUSR (Verband der unabhängigen, selbstständigen Reiseunternehmen) angeregt. Im Gespräch mit der deutschen Fachzeitung fvw schlägt Ebel daher vor: „Einzelleistungen sollten künftig ebenso abgesichert werden wie die Pauschalreise. Dann zahlen Veranstalter und Plattformen alle ein.“
DRSF: Mehr Einzahler, weniger Kosten?
Ebel geht es allerdings nicht nur um einen umfassenden Schutz der Konsumenten, sondern auch darum, die Kosten für die Absicherung im DRSF zu senken und eine, seiner Meinung nach nicht gegebene, Gleichstellung von traditionellen Veranstaltern und OTA zu erzielen. Wenn Veranstalter und Plattformen gleichermaßen in den Fonds einzahlen, wäre der Beitrag für jedes Unternehmen niedriger, so Ebels Auffassung. Genau hier setzt Michael Buller, Vorstand des vir (Verband Internet Reisevertrieb) mit seiner Kritik an. Die TUI, die, so Buller, selbst Einzelleistungen im Wert von rd. einer Milliarde Umsatz verkauft, müsste diese dann auch absichern. Derzeit liegt die Größenordnung beim DRSF bei 1% des Umsatzes, dazu kommt noch eine Bürgschaft über eine Höhe von 5% bis 9%. Allein das eine Prozent würde für die TUI weitere 10 Mio. Kosten pro Jahr für die Absicherung bedeuten, rechnet Buller vor. „Das steht im Widerspruch, dass sich die TUI beschwert, dass der DRSF teuer ist. Auch ist der Fonds zur Sicherung der großen Veranstalter und insbesondere der TUI entstanden.“ Zur Erinnerung: Als die Absicherung der TUI – und einiger anderer großer Veranstalter – Ende 2021 ausgelaufen ist, waren, infolge der Pandemie, Rückversicherer nicht bereit, dieses Risiko zu übernehmen. Veranstalter mit mehr als 50 Mio. Jahresumsatz hätten damit keine Absicherungen mehr bekommen. So entstand der DRSF als „hoch komplexes Konstrukt unter der Führung des Justizministeriums“, erklärt Buller und fügt hinzu: „Den DRSF gäbe es ohne den DRV, der dort federführend war, nicht, die TUI ohne DRSF auch nicht.“
Pauschalreiserichtlinie als Schutzwall
Die Pauschalreiserichtlinie bezeichnet Michael Buller als „Schutzwall für die Veranstalter“ und erklärt: „Es ist erstaunlich, dass die TUI an diesem Schutzwall rüttelt. Auch von Ungleichbehandlung kann keine Rede sein, denn OTA sichern ihre selbst produzierten Pauschalreisen ebenfalls ab. Umgekehrt muss eine TUI ihre Einzelleistungen auch nicht absichern. Wenn es nun keinen Unterschied zwischen Einzelleistungen und Pauschalreise gäbe, würde das das Kerngeschäft der traditionellen Veranstalter abgraben und den Pauschalreisemarkt auf den Kopf stellen.“
Zudem gibt der vir-Vorstand zu bedenken, dass bei mehr einzubeziehendem Umsatz das Zielkapital – derzeit über einer Milliarde Euro – stark ansteigen würde. Jetzt schon erhöht sich das Zielkapital durch die Umverteilung des FTI-Umsatzes von ca. 3 Mrd. auf die vier großen Veranstalter. Somit steigt die Laufzeit, bis das Zielkapital erreicht ist und Beiträge gesenkt werden könnten.
Vor wenigen Wochen ist die TUI aus dem DRV ausgetreten, da sie ihre Interessen – die Forderung nach der Absicherung von Einzelleistungen – nicht adäquat vertreten sah. „Den Alleingang der TUI gegen den Markt finde ich seltsam. Ich glaube allerdings, dass der Austritt der TUI eher ein Befreiungsschlag für den DRV war“, hält Buller fest.
Welche Einzelleistungen?
Spricht man von Einzelleistungen, müssten auch die Einzelplätze etwa bei TUIfly berücksichtigt werden. Ebenso wie mögliche Insolvenzen bei Airlines. „Wenn wir das Fass aufmachen, dann müssen wir die Absicherung auf alle Einzelleistungen anwenden, auch Hotels“, erklärt Buller und fügt hinzu: „Doch wer soll das absichern?“ In seinem Appell hat Ebel bisher allerdings nur von der Absicherung „bestimmter Einzelleistungen“ gesprochen, ohne genaue Definition.
Bei einem – verpflichtenden – Hinweis, ob der Kunde eine Pauschalreise oder Einzelleistung einkauft, würde der vir mitgehen, ebenso wie bei einer freiwilligen Absicherung von Einzelleistungen. „Das kann aber nur freiwillig sein und dafür braucht es kein Gesetz“, fasst Buller zusammen. „Wir haben eine funktionierende Pauschalreiserichtlinie. Alles in einem neuen Vorschlag ist hochkomplex. Auf EU-Ebene waren wir schon so weit, dass die Kritik der Verbände angekommen ist.“ Durch die Insolvenz von FTI beginne die Diskussion jetzt wieder von vorne. „Nach Thomas Cook ist es schon wieder ein großer Veranstalter, der in Konkurs ist. Kein OTA. Ein Bilanzvergleich zeigt, wer die Probleme verursacht“, unterstreicht der vir-Vorstand.
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Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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