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Verbraucherschützer wollen mehr Rechte für EU-Fluggäste

Fluggäste in Europa haben nach Einschätzung von Verbraucherschützern immer noch zu wenig Rechte bei Verspätungen, Gepäckverlust oder ausgefallenen Flügen.

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte müsse nachgebessert werden, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der Europäischen Verbraucherzentren der 25 EU-Staaten. Probleme bereiten demnach vor allem grenzüberschreitende Fälle. So sei es für Urlauber oder andere Flugreisende unter anderem immer noch kaum möglich, die Fluggesellschaft zu belangen, wenn der Flug im Ausland verspätet war oder gestrichen wurde.
Laut der Erhebung wandten sich seit Februar 2005 mehr als 1.500 Passagiere mit Beschwerden über verspätete, ausgefallene oder überbuchte Flüge sowie verlorenes Gepäck an europäische Verbraucherzentren, weil ihre Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften erfolglos waren. Etwa ein Drittel dieser Streitfälle seien nach wie vor nicht beigelegt, heißt es in dem Bericht. In 16% der Fälle sei mit Hilfe der Verbraucherzentren eine Einigung erreicht worden, etwa eine Entschädigung für Passagiere, die wegen stornierter oder überbuchter Flüge am Boden blieben. Diese Beschwerden seien "nur die Spitze des Eisbergs", sagt ein Sprecher des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl am Rhein. Die Zahl der Passagiere, die trotz Verordnung keine Entschädigung bekommen hätten, sei vermutlich "um ein Vielfaches höher".

(APA/red)


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Franz PAUL

Autor/in:

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Seit fast 25 Jahren wirkt Franz im Hintergrund des Profi Reisen Verlags. Das Layout der Webseiten, die Gestaltung von Werbebannern, der Versand des Newsletters oder die Kundendatenbank entstammen seinen Designs und Programmierungen. Seine Vision ist eine erfolgreiche Umsetzung der Printprodukte in den New Media Bereich.





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