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easyJet: Verdacht auf Rechtsverstöße

easyJet ist wegen des Verdachts auf Rechtsverstöße und Sozialdumping im Visier der französischen Behörden.

Am Freitagabend wurde nach Angaben aus Justizkreisen in Paris ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen die Airline eröffnet. Ein Großaufgebot von Arbeitsinspektoren, Steuerfahndern, Gendarmen und Funktionären der Sozialbehörden hatte das britische Unternehmen am Donnerstag auf dem Pariser Flughafen Orly mit einer Kontrolle überrascht. Sie wollen klären, ob easyJet bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Paris französisches Recht umgeht. Für Mitarbeiter, die von Großbritannien nach Frankreich entsandt werden, gilt britisches Recht. Werden sie jedoch in Frankreich fest angestellt, ist französisches Recht zuständig. "In diesem Fall müssen die Angestellten das Recht auf einen Betriebsrat, gewerkschaftliche Vertretung und Sozialabgaben haben", sagte der Vizestaatsanwalt von Créteil bei Paris, Bernard Thouvenot, am Freitag der Zeitung "Le Parisien". Das sei bei easyJet nicht der Fall.

Das Unternehmen hat etwa 170 Mitarbeiter in Paris-Orly. Ein französisches Dekret vom 23. November 2006 unterwirft Flugpersonal französischem Recht, wenn ihr Stützpunkt in Frankreich liegt. easyJet erklärte, das Recht zu achten. Es sei noch gar nicht in Kraft getreten und wäre durch die Präsenz einer US-Airline hervorgerufen worden. „Das fliegende Personal untersteht britischem Recht, weil die Gesellschaft britisch ist und unter britischer Flagge fliegt und ihr Arbeitsplatz im Flugzeug ist“, sagte ein Firmensprecher. "Alle Bodendienste in Orly werden von Auftragnehmern angeboten, die französischem Arbeitsrecht unterliegen.“ (red/dpa)

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Redakteur / Managing Editor

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