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Insolvenzabsicherung über ÖHT auch für 2022

Wie bereits vor einigen Wochen auch durch die Branchenvertreter ÖVT/ÖRV/WKO angekündigt, gibt es auch für 2022 die ÖHT Lösung für die Insolvenzabsicherung.

Gute Nachrichten für die Reisebürobranche: Gemeinsam mit Tourismusministerin Fr. Elisabeth Köstinger, Wirtschaftsministerium und der Tourismusbank ÖHT wurde - in letzter Minute - diese Möglichkeit der Absicherung auch für 2022 geschaffen. Neukunden können sich ab 10. Jänner an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) wenden, Bestandskunden werden bis 10. Jänner kontaktiert. 

Die wichtigen Infos im Überblick:

Alle Bestandskunden, die bereits 2021 die ÖHT Insolvenzversicherung in Anspruch genommen hatten, werden automatisch vom ÖHT bis 10. Jänner 2022 direkt angeschrieben und profitieren durch eine sehr vereinfachten Neuantrag für 2022. Alle Konditionen und Bedingungen bleiben gleich wie im Jahr 2021.

Neukunden, die die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllen, können ab 10. Jänner 2022 auf dem Portal www.oeht.at die Anträge stellen. Alle erforderlichen Unterlagen, Voraussetzungen usw. werden ab 10. Jänner 2022 auf dem Kundenportal des ÖHT ersichtlich sein.
Zu beachten: der Nachweis der Neuabdeckung hat bis Ablauf 31. Jänner 2022 zu erfolgen und wird vom Abwickler gemäß § 2 Abs 14 PRV in das Verzeichnis des Gewerberegisters (GISA) eingemeldet.
Selbstverständlich haben Betriebe nach wie vor die Möglichkeit, individuell ihre Insolvenzversicherung z.B. über eine Bankgarantie abzugeben.

Das Statement des Ministeriums von 29.12.2021 dazu:

„Der Staat sichert Kundengelder bei Pauschalreisen nächstes Jahr wie berichtet mit einem Haftungsrahmen von 300 Mio. EUR. Die rund 2.500 Betriebe der Branche - Reiseveranstalter und -büros - sind schließlich von der Pandemie voll betroffen. Sie können sich ab 10. Jänner an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) wenden, um ihre Haftungsansuchen zu stellen. Die Insolvenzabsicherung für die Reisebranche soll es ermöglichen, dass überhaupt Reisen angeboten werden. Mit der Regelung kann der Staat im Insolvenzfall einspringen. Das hat der Nationalrat im Dezember als vorübergehende Lösung beschlossen. Die bisherige Versicherungslösung läuft mit Jahresende aus und sowohl die Assekuranz- als auch die Bankenbranche steht in der Coronakrise hier auf der Bremse.
"Dieses Paket ist nicht nur für Reiseveranstalter, sondern auch für Reisebüros überlebenswichtig", so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Im vergangenen Jahr haben mehr als 180 Betriebe den Haftungsrahmen genutzt.“

Phillies Ramberger / ÖVT,  Eva Buzzi /ÖRV und Gregor Kadanka /Fachverband WKO sagten dazu folgendes: 

"Die von uns angestrebte Lösung für ein langfristiges Modell der Absicherung konnte für 2022 noch nicht umgesetzt werden, wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des neuen Jahres ein beständiges Modell erarbeiten werden können. Wir arbeiten auch daran mit Hochtouren. Es war leider auch 2021 für alle ein sehr herausforderndes Jahr, nicht alle Erwartungen konnten zu 100% erfüllt werden, aber großteils sind die Unterstützungen angekommen. Als WKO/ÖVT/ÖRV werden wir uns auch nächstes Jahr mit vollem Einsatz für die Interessen unserer Reisebranche einsetzen." (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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