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Weltweite Reisewarnung: Offener Brief an die Bundesregierung

Die weltweite Reisewarnung für alle touristischen und nicht notwendigen Reisen der Bundesregierung sei der nächste "Schlag in die Magengrube" der Reisebranche. Der nachfolgende offene Brief des ÖVT, ÖRV und des Fachverband der Reisebüros der WKO ging heute an den Bundeskanzler und einzelne "betroffene" Bundesminister.

In ihrem Schreiben an den Bundeskanzler und an die verantwortlichen Bundesminister schildern der ÖRV, der ÖVT und die WKO die Auswirkungen der kürzlich verhängten weltweiten Reisewarnung für alle touristischen und nicht notwendigen Reisen auf die gesamte Reisebranche und fordert die sofortige Rücknahme dieser Maßnahme.

 

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Margarete Schramböck,
sehr geehrter Herr Bundesminister Rudolf Anschober,
sehr geehrter Herr Bundesminister Alexander Schallenberg!

Das nachfolgende E-Mail des Außenministeriums gestern Abend ist der nächste „Schlag in die Magengrube“ der Reisebranche.

Bei allem Verständnis und dem eigenen (Branchen)Interesse, die Infektionszahlen zu reduzieren und den soeben angekündigten Lockdown bis 18. Jänner mit anschließendem „Freitesten“, ist eine weltweite Reisewarnung für alle touristische und nicht notwendigen Reisen nicht nachvollziehbar. Noch dazu kommt diese unvermutet und überraschend, zwei Tage nach Veröffentlichung der „Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung des Gesundheitsministers.

Die Bundesregierung hat aus der im Sommer überraschenden Regelung für Kroatien nicht gelernt und das getroffene Versprechen einer hinkünftigen „längeren Vorlaufzeit“ nicht eingehalten. Es ist ein weiterer Tiefschlag für die Reisebranche – mit finanziellen Folgen und weiterem Vertrauensverlust.

Warum nicht nachvollziehbar?

Vor Wochen wurde eine Novelle der COVID-19 Einreiseverordnung medial groß angekündigt (ab Mitte Dezember, Quarantäneregelung bei 14-Tagesinzidenz über 100, …)
Erst mit Ausgabe 15. Dezember 2020 wurde die COVID-19 Einreiseverordnung ab 19. Dezember 2020 im Detail veröffentlicht. Als „sichere“ Länder sind dabei nur 10 Länder angeführt. Kunden, die dennoch gebucht haben (Dubai, Kanaren, Seychellen, Dominikanische Republik, Malediven – trotz Reisewarnung) ist bewusst gewesen, dass sie bei Rückkehr in eine 10-tägige Quarantäne müssen bzw. sich frühestens nach 5 Tagen freitesten können.

Am 17. Dezember um 17:59 Uhr wird die Reisebranche vorinformiert, dass ab 19. Dezember 2020 00:00 Uhr (sprich: ab heute um Mitternacht) eine weltweite Reisewarnung gilt (für alle touristischen und nicht notwendigen Reisen! Geschäftsreisen sind ua möglich).

Folgen der Reisewarnung?

Jene Kunden, die über Weihnachten gebucht haben, ist es bewusst gewesen, dass sie bei Rückkehr in eine 10-tägige Quarantäne müssen (oder sich frühestens nach 5 Tagen freitesten können). Gebuchte Kunden haben nunmehr die Möglichkeit, kostenfrei von der Reise zurücktreten zu können. Sollten sie dennoch reisen, gilt kein Versicherungsschutz, eventuell sogar verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, …

Reisebüros müssen Kundengelder zurückzahlen, haben aber Leistungsträger (Airlines, Hotels in den Destinationen) Großteils schon bezahlt („Weihnachtsbuchungen werden voraus an Leistungsträger bezahlt“) Reisebüros haben nunmehr nicht nur einen höheren Arbeitsaufwand, zusätzliche Liquiditätsprobleme und einen neuerlichen Vertrauensverlust bei den Kunden.
Kunden müssen auf den geplanten Urlaub verzichten oder nehmen bewusstes Risiko in Kauf. Es ist nicht davon auszugehen, dass die weltweite Reisewarnung mit nunmehr 18. Jänner aufgehoben wird. Eine Aufnahme der Reisetätigkeit ist daher in weite Ferne gerückt, allein weil es keine Planungssicherheit gibt.

Forderungen der Reisebranche:

Rücknahme dieser Reisewarnung, weil diese für den Kunden nichts ändert (Quarantäneregelung gilt ob Reisewarnung oder nicht), jedoch für die Reisebranche enorme negative Auswirkungen hat. Kostenübernahme aller finanziellen Schäden, die den Reisebüros durch diese Maßnahmen entstehen (z.B. Gelder an Leistungsträger, die von diesen nicht rückgezahlt werden).

Was ebenfalls dringend einer Lösung bedarf: Insolvenzabsicherung der Reisebranche

Seit spätestens September ist der Bundesregierung bekannt, dass es für die Reisebranche keine Möglichkeit mehr gibt, die gesetzlichen Erfordernisse für die Absicherung gegen eine Insolvenz zu erfüllen.

Medial wurde am 10. Dezember seitens des Tourismusministeriums eine „Insolvenzabsicherung für Kundengelder der Reisebranche“ mit einem Haftungsrahmen in Höhe von 300 Mio. Euro angekündigt. Noch immer sind keine Details der Absicherung bekannt (Abwickler, marktübliche Gebühren für die Bankgarantie, Nachfristen, …), obwohl die Unternehmen die Absicherung mit 1. Jänner 2021 benötigen.
Hier bedarf es einer dringenden Regelung zu marktüblichen Konditionen, auch damit es dem KMU Förderungsgesetz entspricht.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte BundesministerInnen,

wir wissen, dass es eine herausfordernde Zeit für uns alle ist. Es kann aber nicht sein, dass gerade die am längsten und massivsten betroffene Reisebranche die Branche ist, die von heute auf morgen zusätzlich geschädigt und enttäuscht wird. Das betrifft auch die Reisenden.

Dr. Josef Peterleithner, Präsident Österreichischer Reiseverband (ÖRV)
Phillies Ramberger, Präsidentin Österreichischer Verein für Touristik (ÖVT)
Mag. Gregor Kadanka, Obmann Fachverband der Reisebüros in der WKO Österreich

 

E-Mail des Außenministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gelten mit der am 19.12.2020 in Kraft tretenden Novellierung der Einreiseverordnung des BMSGPK verschärfte Quarantänebestimmungen für die Einreise nach Österreich.

Das Außenministerium spricht daher ab 19.12.2020 0.00 Uhr bis auf weiteres eine weltweite Reisewarnung für alle touristischen und nicht notwendigen Reisen aus. Ausgenommen sind Personen, die aus beruflichen Gründen aus dringenden familiären oder medizinischen Gründen (inkl. Begleitpersonen) in diese Staaten reisen müssen, ebenso sind Pendler und Personen auf der Durchreise von der Regelung ausgenommen.

Ausgenommen von der Reisewarnung sind jene Staaten, die in Anlage A zur Novelle der Einreise-Verordnung des BMSGPK (BGBl. II Nr. 563/2020) aufgelistet sind: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan. Für diese gilt weiterhin Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4). Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben wird bis auf weiteres von allen nicht notwendigen Reisen auch in diese Staaten dringend abgeraten.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.bmeia.gv.at

Mit besten Grüßen,

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

(red)


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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