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Großglockner Hochalpenstraße: UNESCO- Welterbeverfahren
Die Großglockner Hochalpenstraße wurde in die offizielle Vorschlagliste der Welterbekonvention aufgenommen.
Sollte die Beantragung des Weltkulturerbes für die Großglockner Hochalpenstraße erfolgreich verlaufen, wäre dies die erste Straße, die das UNESCO-Prädikat erhält.
„Es gibt auf der Liste keine Straßen, die wegen ihrer Anlage des Landschaftserlebens bzw. –erfahrens aufgenommen wurden. Bei den auf der Welterbeliste vorkommenden Straßen handelt es sich entweder um Teile von Stadtensembles, archäologische Stätten oder Handelsrouten, z.B. in Hochgebirgen oder Wüstenregionen. Diese sind mit der Großglockner Hochalpenstraße im Sinne der Welterbekonvention und dem dort festgelegten Beurteilungsschema nicht vergleichbar“, so GF Bernd Paulowitz, insitu World Heritage Consulting, Berater der GROHAG.
(red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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