| news | hotel» vertrieb
Bundeskartellamt-Entscheid gegen HRS
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Meistbegünstigungsklausel von HRS untersagt.
Das Hotelbuchungsportal HRS darf von Vertragshotels nicht mehr fordern, die günstigsten Zimmerpreise eingeräumt zu bekommen. Die sogenannte Bestpreisklausel von HRS beeinträchtigt den Eigenvertrieb der Hoteliers und den Wettbewerb mit anderen Buchungsportalen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem am Freitag verkündeten Beschluss entschied. Zur Begründung hieß es, der Marktanteil von HRS übersteige 30%. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
„Das ist ein schöner Erfolg! Für HRS kann das eigentlich nur eines heißen: die AGBs für österreichische Hotels schnell zu ändern – rigoros, ohne Hintertür, und das schnell, bevor man dazu gezwungen wird. So könnte man das Gesicht wahren“, empfiehlt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV).
Er sehe in der Entscheidung des OLG Düsseldorf einen weiteren Etappensieg für die Hotellerie. Hierzulande hat die ÖHV bereits eine Beschwerde gegen die Bestpreisklausel bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingelegt. (APA/red)
hrs, klage, bundeskartellamt, öhv, online-anbieter
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
Touristiknews des Tages
30 Juni 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
H4 Hotel Wyndham Paris Pleyel: Das größte seiner Art
Der Stadtteil Pleyel in Saint-Denis...Eberhardt TRAVEL: Zweite Auflage des Fernreisekatalogs
In der zweiten Auflage des...Neuer GM im Long Beach auf Mauritius
Seit 1. Juni 2025 leitet...Expedia TAAP startet Sommeraktion 2025
Das Reisebüro-Partnerprogramm der Expedia Group...St. Pancras London wird Teil der Autograph Collection Hotels
Das St. Pancras London wird...