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OGH kippt zahlreiche Zusatzgebühren von Ryanair
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mehrere Gebührenklauseln der Fluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Dies geht aus einem Urteil vom 14. Mai 2026 hervor, das das Gericht am 29. Juni öffentlich gemacht hat.
Betroffen sind unter anderem Entgelte für den Check-in am Flughafen, die Ausstellung von Bordkarten, Umbuchungen, Namensänderungen sowie weitere Zusatzleistungen. Das Urteil geht auf eine Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums zurück.
14 Beanstandungen
Konkret prüfte der OGH 15 Klauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair. 14 davon wurden als rechtswidrig eingestuft. Nach Ansicht des Gerichts waren mehrere Bestimmungen nicht ausreichend transparent formuliert und konnten Konsument unangemessen benachteiligen. Problematisch sei unter anderem gewesen, dass Gebühren auch dann anfallen konnten, wenn der Grund dafür im Verantwortungsbereich der Fluglinie lag. Zu den beanstandeten Regelungen zählt etwa die Gebühr von 55 EUR für einen Check-in am Flughafen. Ebenfalls betroffen sind unter anderem eine Gebühr von 15 EUR für die Ausstellung einer Bordkarte, eine Kleinkindgebühr von 25 EUR sowie Entgelte für verpflichtende Familiensitze und Änderungen von Buchungsdaten.
Rückforderungen möglich
Für betroffene Fluggäste kann die Entscheidung finanzielle Folgen haben: Wer entsprechende Gebühren auf Basis der nun beanstandeten oder vergleichbarer Klauseln bezahlt hat, kann nach Einschätzung des VKI eine Rückforderung prüfen. Dafür stellt die Konsumentenschutzorganisation einen Musterbrief zur Verfügung. Entscheidend sei, ob die jeweilige Zahlung tatsächlich auf einer der vom Urteil erfassten Bestimmungen beruhe. (AG/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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