| news | reisebuero
Probleme bei DRSF-Rückerstattungen: WKO bittet um Mithilfe
Bei der Abwicklung der FTI-Insolvenz erkennt der DRSF bestimmte Anzahlungen von Reisebüros nicht an. Der Fachverband prüft rechtliche Schritte und bittet betroffene Betriebe um Meldung.
Mitteilung des Fachverbands:
Die Abwicklung der FTI-Insolvenz durch die Deutsche Reisesicherungsfond GmbH (DRSF) erfolgt in vielen Aspekten nicht so, wie es sich die Branche und ihre Kund:innen wünschen würden.
Probleme gibt es insbesondere bei folgender Fallkonstellation: Der DRSF erkennt Anzahlungen, die das Reisebüro im Namen des Kunden an FTI geleistet hat, nicht an und beschränkt den Rückerstattungsanspruch auf jenen Betrag, den der Reisende an das Reisebüro geleistet hat.
Der Fachverband erwägt hierbei eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Zu diesem Zweck führt der Fachverband eine Erhebung bei den Mitgliedern durch. Wir bitten Sie, sollte es in Ihrem Betrieb derartige Fälle geben – um Meldung.
Weitere Informationen sowie den Erhebungsbogen gibt es unter: wko.at/rueckerstattungsansprueche (red)
fti, fti-insolvenz, drsf, deutscher reiseversichrungsfond, rückerstattung, fachverband, reisebüro, wko, wkö
Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
Touristiknews des Tages
8 Mai 2026
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
ÖRV: Pauschalreisen bieten Sicherheit in unsicheren Zeiten
Der Österreichische Reiseverband (ÖRV) hebt... -
Gebeco stärkt Reisebürovertrieb mit Wachstums-Incentive
Reisebüropartner erhalten bei Gebeco seit... -
Dertour Austria veranstaltet Campus Live in Antalya
Ende April reiste eine Gruppe... -
HX: Mega FAM-Trip mit mehr als 300 Reiseberater:innen
HX Expeditions hat seinen bislang... -
Expedia Group feiert weltweiten Tag der Reiseberatung
Anlässlich des weltweiten Tags der...
