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RB-Kollektivvertrag: 1,35% Erhöhung

Nach zwei Verhandlungsrunden wurde am 15. Februar zwischen dem Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer unter dem Vorsitz von Edward Gordon und Thomas Wolf und der Gewerkschaft der Privatangestellten unter dem Vorsitz von Ernst Seunigg und Rudolf Grammer ein neuer Gehaltsabschluss erzielt.

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2007 gilt für die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter bis zu einem Betrag von 1.387 EUR ein Fixbetrag von 32 EUR, bis zu einem Betrag von 1.518 EUR ein Fixbetrag von 28 EUR, über 1.518 EUR ein Fixbetrag von 25 EUR, mindestens jedoch eine Erhöhung um 1,35%. Die WKÖ empfiehlt, bei Überzahlung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter diese Erhöhungen ebenfalls zu gewähren, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben. Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden jeweils um 2,3% erhöht, wobei die sich dabei ergebenden Beträge jeweils auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden sind.

Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste wurden von 12 auf 12,25 EUR bzw. von 24 auf 24,50 EUR erhöht. Außerdem wurde der dem Lehrling vor Antritt des Berufsschullehrganges verbleibende Betrag von 130 auf 135 EUR erhöht.

Was die Modernisierung des Kollektivvertrags anbelange, sei als erster Schritt eine Überarbeitung des Kollektivvertragstextes bereits erfolgt. In den nächsten Monaten werde die Adaptierung des Gehaltsgruppenschemas in Angriff genommen, heißt es in einer Mitteilung der WKÖ. (red)

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Redakteur / Managing Editor

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