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ÖHT-Übergangslösung: Warten auf EU-Entscheidung

In einer Aussendung informiert die Fachgruppe Reisebüros der WKÖ über die jüngsten Entwicklungen. Aktuell wird noch auf eine Genehmigung der EU gewartet.

Die Unternehmen, die sich für eine Insolvenzabsicherung mit der ÖHT-Übergangslösung entschieden haben, haben bisher noch keine Haftungserklärung erhalten. Diese, so das Schreiben der Kammer, könne erst ausgestellt werden, wenn die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt und die Förderrichtlinie in Kraft getreten ist. Dies wird voraussichtlich erst sehr knapp vor dem Stichtag 31.1.2022 geschehen. Laut ÖHT sollten Unternehmen aber dennoch rechtzeitig vor dem 31.1.2022 eine Bestätigung der Haftungserklärung erhalten.

Folgemeldung nicht vergessen!

Wenn Unternehmen als Abwickler die Tourismusversicherungsagentur gewählt haben, übernimmt diese die Folgemeldung im GISA. Die Prämie muss dennoch rasch eingezahlt werden. Wer sich für einen anderen Abwickler entschieden hat, muss die Folgemeldung umgehend selbst erledigen. Für den Fall, dass sich die Genehmigung der Europäischen Kommission wider Erwarten verzögert, wird das Wirtschaftsministerium jene Unternehmen, bei denen eine Beantragung der ÖHT-Haftung rechtzeitig (vor dem 31.1.2022) erfolgt und positiv geprüft worden ist, niederrangig priorisieren. D.h. mit einer sofortigen Löschung ist in diesem Fall daher nicht zu rechnen. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.




Touristiknews des Tages
28 März 2024


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