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Island lockert Einreisebestimmungen für Geimpfte und Genesene

Island erleichtert mit einer neuen Verordnung der isländischen Regierung die Einreisebestimmungen für Geimpfte und Genesene deutlich. Für ungeimpfte Reisende bleiben die Bestimmungen jedoch gleich.

Zum 26. Juni wurden bereits alle Corona-Restriktionen in Island aufgehoben. Es herrscht nun keine Maskenpflicht mehr, die Abstandsregelungen sind aufgehoben worden und es dürfen sich wieder mehr als 300 Menschen versammeln.
Seit dem 1. Juli ist nun auch die Einreise für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Reisende wesentlich einfacher möglich: Wer ein Zertifikat über eine abgeschlossene Impfung mit den Impfstoffen BioNTech, Johnson & Johnson, Moderna oder AstraZeneca oder eine überstandene Erkrankung vorweisen kann, muss keinen PCR-Test mehr bei der Einreise vornehmen. Auch Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Testpflicht bei Einreise befreit.

Ein Impfnachweis gilt dann als gültig, wenn seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Beim Impfstoff Johnson & Johnson trifft das bereits nach der ersten Dosis zu. Bei einem ungültigen Nachweis muss sich die einreisende Person zwei Tests unterziehen und dazwischen 5 Tage in Quarantäne verbringen.

Einreisebestimmungen für Ungeimpfte

Die Einreisebestimmungen für ungeimpfte Personen bleiben unverändert streng. Bis auf Grönland stuft Island weiterhin alle Länder als Risikogebiete ein. Für Reisende aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, die weder geimpft noch genesen sind, treffen folgende Regeln bei der Einreise nach Island zu:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung über die Seite visit.covid.is ist erforderlich.
  • Es muss ein Zertifikat über einen negativen PCR-Test vorgelegt werden. Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein.
  • Der Reisende muss sich bei der Ankunft in Island erneut testen lassen.
  • Jeder muss sich unmittelbar nach dem ersten Test für fünf Tage in Quarantäne begeben.
  • Am Ende der Quarantäne wird in einem Gesundheitszentrum ein weiterer Test durchgeführt, ist der zweite Test ebenfalls negativ, ist die Quarantäne beendet.
  • Touristen sind verpflichtet, ihre Abreisetermine über die Seite visit.covid.is zu melden.

Weitere Informationen und Details zu den Einreisebestimmungen für Ungeimpfte finden Sie hier.

Rückreise: Bei der Rückreise nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz über den Luftverkehr muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis mitgeführt werden. Für die Rückreise in die Schweiz muss zusätzlich ein Einreiseformular ausgefüllt werden. (red) 


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Foto: privat

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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