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WKO: Neue Einreiseverordnung macht Hoffnung

Das Gesundheitsministerium hat die COVID-19 Einreiseverordnung, die am seit heute in Kraft ist, veröffentlicht. Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung.

Kinder ab einem Alter von 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatus der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Dennoch beinhaltet die neue Regelung – entgegen den Erwartungen und den ursprünglichen Skizzierung des Ministeriums - auch einige Schwierigkeiten für die österreichische Reisebürobranche und Hotellerie.

„Es ist natürlich erfreulich, dass nun in viele Länder der EU viel einfacher gereist werden kann und die Gäste vice versa zu uns kommen können. Andererseits ist es enttäuschend und schwierig, dass ganz wichtigen Herkunftsländern, wie den USA, Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Einreise komplett untersagt ist“, kommentieren Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Regelung.

Reisefreiheit mit Einschränkungen

„Es ist sehr schade, dass die Reisefreiheit in Europa nicht komplett wieder hergestellt wurde,“ sagt Kadanka. Wenn man genesen, geimpft oder getestet ist, kann man zwar aus den meisten Ländern Europas einreisen, für Länder auf einer anderen Liste, wie zum Beispiel das wichtige Urlaubsland Kroatien, gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Das ist nicht nachvollziehbar.“

Auch Gäste aus für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten, wie etwa den Niederlanden oder Schweden, würden trotz Tests bei der Einreise eine Quarantäne antreten müssen. Diese könne ab Tag fünf nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis zwar beendet werden, aber: Welcher Tourist nehme denn bei einem Urlaub eine solche Quarantäne in Kauf?, unterstreicht Kraus-Winkler die Problematik.

Städte- und Kongresstourismus braucht Gäste aus aller Welt

Kadanka und Kraus-Winkler unisono: „Österreichweit gesehen ist der europäische Markt im Moment sicherlich der wichtigste. Für den Städte- und Kongresstourismus ist es allerdings von höchster Bedeutung, dass Hauptquellmärkte, wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Russland, USA oder UK - mit einer hohen Durchimpfungsrate und niedrigen Inzidenzzahlen - auch einreisen dürfen, wenn die 3-G-Regel erfüllt ist. Denn ein funktionierender und florierender Städtetourismus ist das ganze Jahr hindurch Garant für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Innovation im Tourismus.“

Impfstoffe: Dringender Handlungsbedarf

Problematisch sehe die Hotellerie-Branchensprecherin auch, dass Personen, die nicht mit „Nicht-EMA-Vakzinen“ geimpft sind, keine Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich und bei Zutrittsbeschränkungen erhalten: „Ich denke hier vor allem an alle ungarischen, russischen oder Gäste aus dem asiatischen Raum, die beispielweise mit SputnikV geimpft wurden. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf.“

„Zahlreiche europäische Destinationen haben die Einreise für Touristen gelockert. Wir hoffen nun auf eine rasche Erweiterung und Liberalisierung, um im international härter werdenden Wettbewerb und der bereits startenden touristischen Aufholjagd vorne mit dabei sein zu können“, so Kadanka und Kraus-Winkler abschließend.


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Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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