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Deutschland regelt Insolvenzabsicherung mit Fondslösung

Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen beschlossen. Im Mittelpunkt der geplanten Neuregelung steht ein Reisesicherungsfonds, über den die Zahlungen von Pauschalurlaubern künftig abgesichert sein sollen. 
 

Bis zum Jahr 2026 soll der Fonds eine Gesamtleistungsfähigkeit von 750 Mio. EUR haben. Hintergrund für die Neuregelung ist die Insolvenz von Thomas Cook. Die Versicherung hatte damals nur einen Teil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Mio. EUR im Jahr begrenzt war. Der deutsche Staat musste einspringen und zahlte bis Mitte November fast 40 Mio. EUR an Thomas-Cook-Kunden aus, deren Reisen geplatzt waren.

Der neue Fonds müsse immer so groß sein, dass die Insolvenz des umsatzstärksten und eines weiteren Anbieters mittlerer Größe abgedeckt würden, heißt es aus dem Kabinett. Während der Aufbauphase sichert der Staat den Fonds durch eine Bürgschaft oder eine Garantie für einen Kredit ab. Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf 110 Mio. EUR pro Jahr wegfallen. Stattdessen vorgesehen ist eine Haftung in Höhe von 22% des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters. Das sei der erwartete Maximalverlust bei einer Pleite und stelle damit sicher, dass Reisende umfänglich entschädigt werden könnten, heißt es weiter.

Unterstützung vom DRV

Der Deutsche Reiseverband (DRV) unterstützt den politischen Willen zur Neuausrichtung der Insolvenzsicherung, hält aber zahlreiche Änderungen und Verbesserungen für notwendig. Insbesondere weist der DRV auf den großen Zeitdruck hin, denn das parlamentarische Verfahren muss bis Ende Juni abgeschlossen sein. Angesichts großer Unsicherheiten auf dem Versicherungsmarkt ist ein zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig.

„Die Idee des Reisesicherungsfonds orientiert sich am niederländischen Modell, bei dem die Kundengelder ebenfalls über einen Fonds abgesichert werden, und ist vom Grundsatz her vernünftig“, so der DRV. „Der Schutz der Reisenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Das neue Modell stellt jedoch – gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise mit ihren wirtschaftlichen Herausforderungen – eine große zusätzliche Belastung für die Reiseveranstalter dar.

Pauschalreisen dürfen nicht über Gebühr verteuert werden

Pauschalreisen dürfen in dieser schwierigen Situation im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden.“ Damit wäre weder den Unternehmen, die Reisen anbieten, noch den Urlaubern im Sinne des Verbraucherschutzes geholfen. Wenn sich Verbraucher aus preislichen Erwägungen entschließen, Einzelleistungen zu buchen, die nicht den Schutz des Pauschalreiserechts genießen, wäre dies konträr zu den Bestrebungen der Bundesregierung den Insolvenzschutz für Verbraucher zu verbessern, so der DRV.

DRV für schrittweise Anhebung

Um den Kapitalstock des Fonds von 750 Mio. EUR bis 2026 zu erreichen, sollen Veranstalter in einer ersten Stufe 7% ihres Nettopauschalreiseumsatzes pro Geschäftsjahr absichern. Hier fordert der DRV mit Blick auf die Corona-Krise eine schrittweise Anhebung des Prozentsatzes. In einer zweiten Stufe soll dann ein Prozent vom Reisepreis als Beitrag geleistet werden. Dieses Prämienentgelt in Höhe von 1% vom Reisepreis stellt aus Sicht des Verbandes ein großes ökonomisches Problem dar. Nach Berechnungen des DRV würde der Fonds bei einem Beitragssatz von 0,6% nach sieben Jahren bereits mehr als 900 Mio. EUR einsammeln. „Wir halten vor diesem Hintergrund einen Prozentsatz von 0,6% für angemessen und auch ausreichend.“

Eigene Regel für kleinere Veranstalter

Reiseveranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als 3 Mio. EUR mit Pauschalreisen erzielt haben, müssen nach den Plänen des Justizministeriums nicht in den neuen Reisesicherungsfonds einzahlen. Dies wird vom DRV grundsätzlich begrüßt: „Es ist wichtig, dass kleine und kleinste Reiseveranstalter, wenn sie dies wünschen, an ihrer bisherigen Absicherungslösung über Versicherungen oder Bankbürgschaften festhalten können.“ Der DRV sieht hier allerdings im parlamentarischen Verfahren noch Gestaltungsspielraum. "Viele der mittelständischen Veranstalter sollten wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen." Darüber hinaus fehlt laut DRV die Möglichkeit, Kundengelder auch über Treuhandkonten absichern zu können. Der DRV fordert außerdem, dass die Kosten für die Absicherung transparent ausgewiesen und auf den Verkaufspreis der Pauschalreise aufgeschlagen werden können. Hierzu sind gesetzliche Anpassungen beispielsweise in der Preisangabenverordnung notwendig.

Unklare Übergangsphase

Die Kreditzusage der Bundesregierung für den neu einzurichtenden Reisesicherungsfonds begrüßt der DRV: „Ohne diese Zusicherung wäre ein solcher Fonds in dem aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht zu realisieren.“

Offen sei bisher auch noch die Frage, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, zu dem der Pflichtfonds kommen soll, und dem 1. November – ab diesem Zeitpunkt sollen Neubuchungen über den neuen Pflichtfonds abgesichert sein – gestaltet werden soll. „Um den Reiseunternehmen aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, ist es zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen“, erklärt der Verband. (APA/red)


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Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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