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AUA schränkt Ausnahmen für Maskenpflicht ein
Ab dem 1. September 2020 ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem Formblatt von Austrian Airlines vorgelegt wird.
Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist. So werde ein Höchstmaß an Sicherheit für die mitreisenden Fluggäste gewährleistet. Diese Änderung gelte bei allen Airlines der Lufthansa Group. Kinder unter sechs Jahren seien auch weiterhin von der Tragepflicht ausgenommen, schreibt die Fluggesellschaft in einer Aussendung.
„Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht, besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Austrian Airlines COO Jens Ritter. „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug."
Zusätzlich zur Maskentragepflicht ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) von Austrian Airlines zukünftig festgelegt, dass das Betreten des Flugzeuges Personen mit einer wissentlichen Covid-19 Infektion nicht gestattet ist.
Attest zur Ausnahme der Maskenpflicht
Datei: Attest zur Ausnahme der Maskenpflicht
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit knapp 20 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlags-Teams. Fast jedes geschriebene Wort das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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28 Januar 2021
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