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ÖAMTC: Das ist bei Problemen mit Fluggepäck zu beachten
Bei verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck gelten für Reisende bestimmte Meldefristen. Der ÖAMTC erklärt, was im Schadensfall zu tun ist.
Wenn der Koffer nach der Landung nicht am Gepäckband auftaucht oder beschädigt ankommt, sollten Reisende rasch handeln. Der ÖAMTC informiert über die wichtigsten Schritte, Fristen und Ansprüche bei Problemen mit aufgegebenem Fluggepäck.
Fristen beachten und richtig melden
Kommt das Gepäck nicht an, sollte der Vorfall noch am Flughafen beim Gepäckdienst gemeldet werden. In der Regel wird dafür ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) erstellt. Eine Kopie beziehungsweise die digitale Bestätigung sollten Reisende aufbewahren. Zusätzlich muss der Schaden schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden, wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
Beschädigungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks zu melden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen ab Zustellung. Nach Ablauf von 21 Tagen (ab dem Tag der geplanten Übergabe) gilt ein Gepäckstück als verloren. Für diesen Fall ist keine weitere Frist vorgesehen.
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 EUR. Wer besonders wertvolle Gegenstände im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte laut ÖAMTC eine zusätzliche Reisegepäckversicherung in Betracht ziehen oder den höheren Wert beim Check-in gegen Aufpreis deklarieren.
Bei verspätetem Gepäck nur notwendige Ausgaben
Kommt der Koffer verspätet an, stellen manche Airlines ein „Overnight-Kit“ mit wichtigen Hygieneartikeln zur Verfügung. Notwendige Ersatzkäufe müssen Reisende häufig zunächst selbst bezahlen. Die Kosten können anschließend bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. „Wichtig ist, dass sich Reisende vernünftigerweise nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen“, erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung. Je nach Reisezweck können beispielsweise Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung notwendig sein. Für eine Rückerstattung müssen die entsprechenden Belege vorgelegt werden.
Absicherung und weitere Infos
Der ÖAMTC bietet mit dem Gepäck- und Stornoschutz eine zusätzliche Absicherung gegen Gepäckverlust sowie Kosten im Fall einer unerwarteten Reisestornierung an. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen mit der Fluggesellschaft steht ÖAMTC-Mitgliedern die Rechtsberatung zur Verfügung. (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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