| news | destination

Österreich erlässt neue Reisewarnungen

Ab 28. September 2020 gelten zusätzliche partielle Reisewarnungen für die Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Île-de-France (inklusive der Hauptstadt Paris) in Frankreich und die Region Prag in Tschechien.

Zusätzlich gelten ab Montag weitere Reisewarnungen für Andorra, Argentinien, Bahrain, Costa Rica, Israel, Kuwait und die Malediven.

Personen, die aus diesen Ländern oder Gebieten nach Österreich einreisen, müssen einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen sich ReiserückkehrerInnen unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Wenn der Test negativ ist, darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Aber es gibt auch Herabstufungen: Für Schweden gilt nun Sicherheitsstufe 4. Die Einreise ist dementsprechend wieder ohne COVID-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen möglich. Auch für Portugal wurde die Sicherheitsstufe angepasst: Die Reisewarnung gilt nur noch für die Regionen Lissabon und Norte.

Achtung: Änderungen sind täglich möglich. Um sicher zu gehen, was der aktuelle Stand ist, hilft ein Blick auf die Seite des Außenministeriums und natürlich der jeweiligen Seiten der Reisedestinationen.

Überblick Europa

Albanien:

Freie Einreise für Österreicher. Seit 1. Juli besteht keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums. Das heißt, das Ministerium rät dringend von Reisen nach Albanien ab, in Albanien befindliche Österreich sind zur Rückkehr aufgerufen.

Andorra:

Freie Einreise. Quarantänepflicht besteht nur noch bei der Einreise außerhalb Europas oder aus einem aktuellen Risikogebiet. Ab Montag, 28.09.2020, 00:00 Uhr, gilt für ganz Andorra die Sicherheitsstufe 6 (Reisewarnung).

Belgien:

Für die Einreise aus Österreich nach Belgien gelten folgende Bestimmungen:
„Rote Zonen“: Wien, Tirol, Vorarlberg
Bei einem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in Wien sowie ab 25.09.2020, 16:00 Uhr auch in Tirol und Vorarlberg sind ein PCR-Test in Belgien (ausländische Tests werden generell nicht anerkannt) und eine 14-tägige Quarantäne (selbst bei negativem Testergebnis) verpflichtend.

Reisende erhalten im Zuge der vor der Einreise nach Belgien verpflichtenden Online-Registrierung per SMS einen QR-Code und eine Testaufforderung. Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Wien, Tirol und Vorarlberg aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden sowie hinsichtlich der Quarantäneverpflichtung essenzielle Reisebewegungen und Reisen von Personen in essenzieller Funktion.

Von nicht essenziellen Reisen von Belgien nach Wien, Tirol und Vorarlberg (besonders zu touristischen Zwecken) wird seitens der belgischen Behörden dringend abgeraten.

Bei einem Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland empfehlen die belgischen Behörden einen PCR-Test und eine bis zu 14-tägige Quarantäne.

Einreise nach Belgien:

Bei der Einstufung als Risikoland oder Risikogebiet ist eine verpflichtende Online-Registrierung spätestens 48 Stunden vor der Einreise vorgeschrieben. Bei Österreich bzw. österreichischen Regionen ist dies seit 1. August der Fall. Es gibt aber eine Ausnahme für Kurzaufenthalte: Reisende, die nicht per Flugzeug oder Schiff einreisen und die sich weniger als 48 Stunden außerhalb von Belgien aufgehalten haben oder die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, müssen sich nicht im Voraus registrieren.

Bosnien-Herzegowina:

Österreicher müssen seit 16. Juli einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung.

Bulgarien:

Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Eine Reisewarnung ist in Kraft.

Dänemark:

Österreich befindet sich seit 17.09.2020 auf der Liste der dänischen Reisewarnungen. Seit 19.09.2020 00:00 Uhr ist eine Einreise von Österreich nach Dänemark nur aus einem berücksichtigungswürdigen Grund “worthy purpose“ möglich (z.B. bestehendes Arbeitsverhältnis, Studium, Geschäftsreisen usw.). Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich. Die Vorlage eines negativen COVID-19 Tests ersetzt nicht die Notwendigkeit eines berücksichtigungswürdigen Grundes bei der Einreise.

Deutschland:

Deutschland hat eine Reisewarnung für das Bundesland Wien und das Bundesland Vorarlberg ausgesprochen. Reisende müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne anzutreten. Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den deutschen Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen.

Reisende, die in den letzten 14 Tagen nicht im Bundesland Wien (oder in einem anderen von Deutschland ausgewiesenen Risikogebiet Liste) aufhältig waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Quarantäne-Verpflichtung bzw. Covid-19-Test-Erfordernis nach Deutschland einreisen. Die Durchreise ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet (z.B. Bundesland Wien) ist gemäß deutscher Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit möglich. Die Durchreise (Transit) durch Deutschland ist weiterhin gestattet.

Estland:

Seit 3. August müssen Österreicher wieder in eine 14-tägige Quarantäne. Ab 1. September soll es laut Plänen der Regierung alternativ zur Quarantäne die Möglichkeit geben, sich bei der Ankunft testen zu lassen. Bei einem negativen Ersttest kann die betreffende Person in die Arbeit oder etwa in Geschäfte gehen. Frühestens nach einer Woche muss man sich dann aber ein zweites Mal testen lassen.

Finnland:

Seit 27. Juli können Österreicher nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen.

Frankreich:

Ab 28. September 2020 gelten partielle Reisewarnungen für die Regionen Provence-Alpes-Côte d'Azur und Île-de-France (inklusive der Hauptstadt Paris) in Frankreich. Von Reise in diese Regionen wird gewarnt.

Griechenland:

Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Ohne Registrierung setzt es eine Geldstrafe von 500 EUR bzw. kann man auch an der Grenze abgewiesen werden. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (ca. 24 Stunden).

Großbritannien:

Hier kommt es seit 22. August zu einer Änderung: Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekanntgegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 1.000 GBP (1.108,98 EUR) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne.

Irland:

Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten.

Island:

Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test an sich vornehmen.

Italien:

Freie Einreise. Registrierungen nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien. Kosovo: Die Einreise ist frei, es gilt aber eine Reisewarnung. Generelle Maskenpflicht und Zwei-Meter-Distanzregel herrschen in der gesamten Öffentlichkeit, nächtliches Ausgehverbot gilt in vielen Städten.

Kroatien:

Es gilt eine Reisewarnung vonseiten des österreichischen Außenministeriums für Kroatien. Bei der Einreise zurück nach Österreich ist daher wie bei anderen Ländern mit Reisewarnung (Stufe 6 auf der Skala des Ministeriums) ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches einen negativen PCR-Test bestätigt, der nicht älter als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

Lettland:

Seit 25. Juli müssen Österreicher bei der Einreise in eine 14-tägige Selbstquarantäne.

Liechtenstein:

Freie Einreise.

Litauen:

Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne und zusätzlich einen negativen Test vorweisen.

Luxemburg:

Freie Einreise. Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen Covid-19-PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

Malta:

Für die Einreise gibt es an sich keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich die 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. „Alle einreisenden Passagiere werden gebeten eine 'Public Health Passenger Locator Card' auszufüllen, die zu einer eventuellen Kontaktrückverfolgung dient, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben", heißt es auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

Moldau:

Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausländer dürfen nur einreisen, wenn sie Angehörige/r eines moldauischen Staatsbürgers sind, eine Aufenthaltsgenehmigung haben, Diplomaten sind oder Ähnliches. Bei der Einreise muss in den meisten Fällen eine Erklärung zur Selbstisolation für den Zeitraum von 14 Tagen unterschrieben werden. Österreich hat zugleich eine Reisewarnung verhängt.

Monaco:

Einreisende aus Risikogebieten müssen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d'appel COVID19 melden und können zu einer Quarantäne verpflichtet werden.

Montenegro:

Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung.

Niederlande:

Seit 22.09.2020, 09:00 Uhr werden Reisende aus Wien (Stadtgebiet) und Innsbruck (Stadtgebiet) durch die niederländischen Behörden angehalten, sich nach ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage in Heimquarantäne zu begeben. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft in den Niederlanden hebt diese Bestimmung nicht auf. Personen, die lediglich über die Flughäfen Wien oder Innsbruck reisen aber keinen Aufenthalt in diesen Städten hatten, sind von der Quarantäne nicht betroffen.

Nordmazedonien:

Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

Norwegen:

Seit 22. August ist wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen in Österreich eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben. Die norwegischen Gesundheitsbehörden haben Österreich auf „Rot" gesetzt, damit gelten 10 Tage Quarantäne-Pflicht bei Einreise aus Österreich. 

Polen:

Freie Einreise.

Portugal:

Ab 28.09.2020, 0:00 Uhr, gilt für die Regionen Lissabon und Norte eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5). Von allen Reisen in diese Region wird ab 28.09.2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) gewarnt. Die während des Notstandes verhängten Einschränkungen wurden mittlerweile bis auf einige Ausnahmen aufgehoben. Es besteht die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands, sowie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen.

Bei der Einreise am Luftweg werden bei allen Ankommenden Körpertemperaturmessungen durchgeführt. Im Verdachtsfall einer Covid-19-Erkrankung folgt eine Betreuung durch die Gesundheitsbehörden.

Ausgenommen davon sind die Insel Madeira sowie die Azoren: Alle Ankommenden müssen dort entweder bei Einreise ein negatives SARS-CoV-2-Testresultat, das nicht älter als drei Tage ist, vorweisen oder einen solchen Test direkt bei der Einreise durchführen lassen.

Rumänien:

Bei Einreise besteht die Pflicht einer 14-tägigen Privatisolierung. Diese entfällt für Staaten mit geringen Corona-Zahlen. Bei Österreich ist das derzeit der Fall, so dass die Einreise frei ist. Allerdings hat Österreich eine Reisewarnung für Rumänien erlassen.

Russland:

„Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner/Ehepartnerinnen von russischen Bürgerinnen/ Bürgern; Diplomatinnen/ Diplomaten; Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen", hält das Außenministerium in Wien fest. Es gilt von Seiten Österreichs eine Reisewarnung für die Russische Föderation.

San Marino:

Parallel zu Italien freie Einreise.

Schweden:

Freie Einreise. Ab 28. September 2020 gelten die folgenden Änderungen: Für Schweden gilt nun Sicherheitsstufe 4. Die Einreise ist dementsprechend wieder ohne COVID-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen möglich.

Schweiz:

Seit Montag, 14.9.2020 besteht für Reisende aus dem Bundesland Wien eine Quarantänepflicht bei Einreise in die Schweiz. Diese Regelung gilt für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage länger als 24 Stunden im Bundesland Wien aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahme gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw.

Serbien:

Es gibt kaum Beeinträchtigungen: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung. Das Außenministerium schreibt: „Aufgrund der hohen Zahl von Infizierten ist die medizinische Versorgung auch im Fall von anderen Erkrankungen nicht gewährleistet. Die Aufnahmekapazität der Krankenhäuser scheint am Limit zu sein."

Slowakei:

Freie Einreise. Die Slowakei geht bei ihren Einreisebestimmungen in der Coronakrise nicht nach der Staatsbürgerschaft vor, sondern nach dem Aufenthaltsort/en in den 14 Tagen vor der Einreise. Daher gilt nicht allgemein offiziell, dass jeder österreichische Staatsbürger unproblematisch einreisen darf. Er muss sich auch in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben.

Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem als nicht sicher eingestuften Land waren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sie und die Mitglieder ihres Haushalts müssen in Heimisolation gehen, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

Slowenien:

Die Einreise aus Österreich ist frei für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Ausländern, die Covid-19-positiv sind oder Covid-19 Symptome zeigen, wird die Einreise verweigert. Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet.

Spanien:

Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Seit 21. Juni müssen Österreicher nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne. Allerdings setzte Österreich am 10. August das spanische Festland auf die Liste mit mehr als 30 Risikogebieten. Rückkehrer müssen seither entweder einen negativen PCR-Test vorlegen oder einen solchen in einer verpflichtenden Quarantäne nachholen.

Seit dem 24. August gilt dies auch für die die Balearischen Inseln (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera); damit sind in Sachen Corona in Spanien nur noch die Kanarischen Inseln von einer Reisewarnung ausgenommen.

Tschechische Republik:

Ab Montag, 28.09.2020, 0:00 Uhr, gilt für die Region Prag eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5). Mit 10.09.2020 wurde in der Tschechischen Republik wieder die allgemeine Maskenpflicht eingeführt. Somit ist nun Mundnasenschutz in allen inneren öffentlich zugänglichen Räumen sowie im öffentlichen Transport zu tragen. 

Türkei:

Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat eine Reisewarnung herausgegeben.

Ukraine:

Österreich fällt in die Kategorie „grüner" Länder. Bei der Einreise ist lediglich ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Behandlung einer Covid-19-Erkrankung umfasst, vorzulegen. Für Länder der Kategorie „rot" gelten demgegenüber striktere Auflagen. Österreich hat eine Reisewarnung erlassen.

Ungarn:

Seit 1. September werden an sämtlichen Binnengrenzen temporäre Grenzkontrollen durchgeführt. Es gilt Einreiseverbot für Ausländer. 

Vatikanstadt:

Parallel zu Italien freie Einreise.

Weißrussland (Belarus):

Die Einreise für Österreicher ist an sich frei, aber es gilt eine Reisewarnung. Auch sind zahlreiche Flüge ausgesetzt und die Einreise über den Landweg eingeschränkt. Abgesehen von der Corona-Pandemie durchlebt Weißrussland derzeit eine politische Krise: Seit der von der Opposition als manipuliert eingestuften Präsidentenwahl kommt es zu Protesten gegen das autoritäre Regime von Langzeit-Machthaber Alexander Lukaschenko.

Zypern:

Seit 24.09.2020, 0:00 Uhr, ist die Einreise für Personen aus Österreich, welche keinen Daueraufenthalt in der Republik Zypern besitzen und innerhalb der letzten 14 Tage vor Abreise in Österreich aufhältig waren, bis auf weiteres nicht mehr möglich. Zur Einreise berechtigte Personen aus Österreich müssen bei der Einreise nach Zypern einen negativen PCR-Test vorweisen und sich danach in 14-tägige Selbstisolation begeben. Der vorzulegende PCR-Test darf zum Zeitpunkt der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Mit nach dem Zufallsprinzip angeordneten zusätzlichen Testungen nach Ankunft in Zypern trotz vorhandenem negativen COVID- Test muss stets gerechnet werden. 

(red/APA)


  grenzkontrollen, europa, reisefreiheit, österreich, österreicher, quarantäne, reisewarnung, covid-19-test, corona-krise, risikogebiet


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.