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Rechtliche Basis für Gutscheine muss her!
Unterschiedliches Vorgehen bei Gutscheinen für Stornos in Deutschland und Österreich würde die existenzielle Krise der heimischen Reisebüros und Veranstalter noch drastisch verschärfen.
Eine noch nie dagewesene Situation erfordert rasches Handeln, Kulanz und Solidarität. Von allen. Verständlich, dass Kunden bereits gebuchte Reisen jetzt zu tausenden stornieren. Laut Gesetz steht ihnen zu, dass sie ihr Geld zurückerhalten. Konsumentenschützer unterstützen diese Forderungen naturgemäß. Inzwischen hat sich allerdings auch auf EU-Ebene die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Refundierungen Reisebüros und Veranstalter vor ein massives Liquiditätsproblem stellen würden und raten Kunden daher, Gutscheine zu akzeptieren.
Vorreiter Benelux-Länder
In den Benelux-Ländern wurden inzwischen sichtlich die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass Gutscheine ausgegeben werden dürfen. In Deutschland laufen die Verhandlungen auf Hochtouren. Ziel ist, eine Rechtsbasis zu schaffen wie bei der Novellierung der Fluggastrechte. Dem Vernehmen nach könnte das gelingen. Und genau das bringt die österreichische Reisebranche in die Bredouille. Noch mehr.
Österreichische Bredouille
Wenn nämlich Deutschland die Pauschalreiserichtlinie dahingehend abändert, dass stornierte Pauschalreisen auch mit Gutscheinen abgegolten werden können, bleiben die heimischen Anbieter auf der Strecke. Abgesagte Einzelleistungen würden – wie eben in Deutschland erlaubt - mit Gutscheinen ersetzt, die aber österreichische Kunden nicht akzeptieren müssten. Ein österreichischer Anbieter würde dann auf dem Gutschein „sitzen bleiben“. Das Argument, man könne den Gutschein ja an einen anderen Kunden, der bereit ist, ihn zu akzeptieren, weiterreichen, geht nicht auf.
„Wir können nicht Bank spielen für Leistungsträger wie Kreuzfahrtunternehmen oder Veranstalter. Die Pauschalreiserichtlinie muss adaptiert und Gutscheine genehmigt werden, damit die Branche das stemmen kann“, fasst Patrik Weitzer, Geschäftsführer Raiffeisen und GEO Reisen, ACC, zusammen.
Appell an die Politik
Sinnvoll und wünschenswert wäre natürlich eine EU-weite Lösung. Aber das dauert. Also muss Österreich mit Deutschland gleichziehen. Diese Forderung muss den Verantwortlichen in der Regierung dringend nahgebracht werden. Es schadet nicht, wenn Kunden Solidarität mit der Reisebranche zeigen, zu der die WKO aufruft. Die einzig wirkungsvolle und richtige Lösung kann aber nur von Seiten der Gesetzgebung kommen: Die Adaptierung der Pauschalreiserichtlinie.
Laut Thomas Wolf, Geschäftsführer des Fachverbands, wurde das Anliegen bereits an das zuständige Ministerium herangetragen und es werde an einer Lösung gearbeitet.
„Solange es allerdings die klare Vorgabe der EU-Pauschalreiserichtlinie gibt, sind abweichende, nationale Alleingänge rechtlich problematisch“, erklärt Thomas Wolf.
Wir wissen zwar nicht, wann uns das Virus wieder in die Freiheit entlassen wird, aber eines ist sicher: Der Wunsch, die Welt zu sehen und zu bereisen wird dann stärker als zuvor sein. Und dafür braucht es eine stabile Reisebranche. (red.)
Gutscheine, Stornos, Pauschalreiserichtlinie, Veranstalter, Reisebüros, WKO, Corona
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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4 Dezember 2024
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