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EuGH-Urteil: ÖBB darf Westbahn die Bahnsteignutzung nicht extra verrechnen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass die Bahnsteignutzung für Bahnunternehmen zum "Mindestzugangspaket" gehöre und nicht wie bisher verrechnet zur Serviceeinrichtung Personenbahnhof.

Da die ÖBB für die Nutzung der Bahnsteige bisher ein überhöhtes Entgelt verrechnete, wandte sich die mehrheitlich private Westbahn an die österreichische Schienen-Control Kommission, die diese Frage zur Klärung dem EuGH vorgelegt hatte. 

Am Mittwoch, den 10 Juli 2019 verkündete der EuGH schließlich sein Urteil: Der Generalanwalt schlug dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vor, die Personenbahnsteige dem Mindestzugangspaket zuzuordnen. Der Gerichtshof folgte der Rechtsauffassung des Generalanwaltes. 

Die österreichische Regulierungsstelle werde nun klären müssen, in welcher Höhe Leistungen ungerechtfertigt verrechnet wurden und ab welchem Zeitpunkt die ÖBB-Infrastruktur AG das überhöhte Entgelt rückwirkend zurückzahlen muss, so die Westbahn am Donnerstag in einer Aussendung. (APA / red)


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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