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Cash-Back: rtk kommentiert Urteil
Ein Urteil im Rechtsstreit zwischen AIDA Cruises und S-Markt & Mehrwert sorgt derzeit für Diskussionen in der deutschen Touristik. Das OLG Düsseldorf hat die Berufung von AIDA gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen und entschieden, dass das Verbot von Rückvergütungen im konkreten Fall kartellrechtlich unzulässig war.
AIDA argumentierte in ihrer Berufung dagegen, ein einheitliches Preisniveau schütze den fairen Wettbewerb und stärke den stationären Vertrieb. Zudem berief sich die Reederei auf den Handelsvertreterstatus der Agenturen. Das Gericht sah S-Markt & Mehrwert jedoch nicht als „echten", eng eingebundenen Handelsvertreter, sondern als unabhängigen Vermittler mit eigener Marktstellung an. Deshalb greife das Handelsvertreterprivileg hier nicht, wie rtk in einer Pressemitteilung schreibt.
Keine Überraschung
„Das Urteil ist leider für mich keine Überraschung. Entscheidend ist aber, die Tragweite korrekt einzuordnen. Wir sprechen hier grundsätzlich über einen speziellen Einzelfall. Das Urteil bedeutet deshalb weder automatisch das Ende des Handelsvertreterstatus noch einen Systembruch für den klassischen Reisebürovertrieb“, so Thomas Bösl, Geschäftsführer der rtk und Sprecher der Quality Travel Alliance. Dennoch sei die Entscheidung ein weiteres Alarmsignal. Denn unabhängig vom juristischen Einzelfall zeige sich seit geraumer Zeit eine Entwicklung, die rtk als führende europäische Vertriebsorganisation sehr aufmerksam beobachten: Cashback- und Rückvergütungsmodelle würden deutlich zunehmen und den Druck auf provisionsbasierte Vertriebsstrukturen erhöhen.
Ruf der Pauschalreise wird verwässert
Dabei müsse man inzwischen bereits die grundsätzliche Frage stellen, ob angesichts der Vielzahl und Höhe von Gutscheinen, Boni und Rückvergütungen überhaupt noch von einer echten Preisbindung gesprochen werden könne. „Wenn hochwertige Pauschalreisen regelmäßig mit dreistelligen Cash-Back-Beträgen vermarktet werden, entsteht ein strategischer Widerspruch: Die Pauschalreise gilt in Deutschland zu Recht als besonders abgesichertes Produkt mit klaren Verantwortlichkeiten, Insolvenzabsicherung und umfassender Veranstalterhaftung. Dieses Qualitäts- und Sicherheitsversprechen dauerhaft über Rabattmechanismen zu vermarkten, kann weder im Interesse eines gesunden Wettbewerbs noch im langfristigen Interesse der Veranstalter sowie der Kundinnen und Kunden sein“, erklärt Bösl.
Drei Szenarien
Aus Bösl Sicht gebe es nun drei mögliche Entwicklungen: „Erstens: Entweder sichern die Handelsherren durch kluge Verträge und wettbewerbsgerechte Provisionsmodelle die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros aktiv ab. Oder aber Zweitens: Die Marktteilnehmer begrenzen Rückvergütungen verbindlich auf ein niedriges, wettbewerbsgerechtes Maß – besser noch: Sie verzichten vollständig darauf. Die dritte Möglichkeit wäre, dass immer mehr Marktteilnehmer dieses Spiel mitspielen. Dann droht der Touristik langfristig ein Preisbild, wie wir es aus anderen Branchen kennen: unübersichtlich, austauschbar und zunehmend rabattgetrieben. Das würde die Wertschöpfungskette in der Branche weiter unter Druck setzen. Davor haben wir zwar keine Angst, aber es ist nicht im Sinne der Branche und würde wahrscheinlich an vielen Stellen zu Reibungen führen.“
Reisebüros stünden für Beratung, Qualität, Verantwortung, Erreichbarkeit und Vertrauen, gerade in einer immer komplexeren Welt. Die sei zum Vorteil der Verbraucher:innen und nicht zuletzt auch für unsere Sortiments-Veranstalter, zu denen die Reisebüros ein vertrauensvolles Verhältnis pflegen. Dieses Vertriebsmodell weiter unter Druck zu setzen, wäre ein strategischer Fehler für die gesamte Branche. „Unsere Aufgabe ist es deshalb, die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros entschlossen zu sichern. Und genau das werden wir als rtk auch weiterhin tun", erklärt Bösl.
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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18 Mai 2026
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