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DRV: flexible Katalogpreise erlaubt

Eine seit 1. November in Kraft getretene Verordnung erlaubt nun Reiseveranstaltern in Deutschland, künftig unter bestimmten Voraussetzungen die im Katalog angegebenen Reisepreise anzupassen.

„Diese neue Verordnung erlaubt es Reiseveranstaltern künftig, ihre Reisepreise dann neu zu kalkulieren, wenn sie Produkte nachkaufen. Wenn sich die Preise für einzelne Bestandteile des Reisepreises verändert haben, können diese aktuellen Kosten künftig bei der Kalkulation der Reisepreise berücksichtigt werden", erklärt Klaus Laepple, Präsident des DRV. Dies könne bedeuten, dass die Preise günstiger oder erhöht werden – etwa beim Einkauf zusätzlicher Kontingente zu veränderten Konditionen. Wichtig für den Kunden sei, dass er sich darauf verlassen kann: Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss vereinbarte Preis ist bindend. „Wir haben mit der neuen Verordnung erreicht, dass das bei Verbrauchern beliebte Informationsmedium Katalog erhalten bleibt. Zugleich fällt das starre Modell der Katalogpreise, das längst nicht mehr zeitgemäß war“, so Laepple. Während andere touristische Leistungsträger wie zum Beispiel Hotels oder Fluggesellschaften bei ihrer Preisgestaltung auf aktuelle Veränderungen reagieren konnten, waren die Reiseveranstalter bis zu einem Jahr an die Reisepreise gebunden. (red)

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Redakteur / Managing Editor

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