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EU / Kanada: Fluggastdaten-Weitergabe wackelt
Das im Jahr 2014 dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegte Abkommen zwischen den EU-Ländern und Kanada bezüglich der Weitergabe von Fluggastdaten an kanadische Behörden könnte gekippt werden.
Nach einem Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs EuGH, Paolo Mengozzi, verstoßen mehrere Bestimmungen dieses Abkommens gegen die Grundrechte der Bürger auf Datenschutz. Folgt der EuGH der Ansicht Mengozzis, so müssen die kritisierten Punkte geändert werden, bevor das Abkommen in Kraft treten kann.
Datenschutz hat Vorrang
Laut dem derzeitigen Vereinbarungsentwurf sollen die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz der Passagiere erhalten, darunter Namen, Adresse, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer oder zum Gepäck. Diese so genannten "Passenger Name Records" ("PNR-Daten") sollen über fünf Jahre gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden. Mengozzi kritisierte unter anderem, dass dem Abkommen zufolge PNR-Daten über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden könnten und Kanada zu viele Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten erhalte. Der Generalanwalt fordert, dass das geplante Abkommen "einer strikten Kontrolle" im Hinblick auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen sei. (APA/red)
EU, kanada, abkommen, fluggastdaten, europäischer gerichtshof
Autor/in:
Maria Hohenau
Freie Redakteurin / Senior Editor
Ist seit 1995 Mitglied des Redaktionsteams und genießt die sitzende Tätigkeit am Computer, die ihr den nötigen Ausgleich für ihre täglichen Hundespaziergänge und Qigong-Übungen verschafft.
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