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Austrian Aviation Net: PEP-Reisen werden besteuert
Wie das Fachportal für Luftfahrt, Austrian Aviation Net, berichtet, unterliegen ID- und PEP-Flugscheine für Airline- und Reisebüromitarbeiter künftig der Einkommensbesteuerung.
Seit 1. Jänner 2016 hat der betroffene Personenkreis aufgrund der Steuerreform nur noch einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 1.000 EUR zur Verfügung. Wird dieser überschritten, ist der geldwerte Vorteil an das Finanzamt zu entrichten.
Befürworter sprechen davon, dass aufgrund der starken Einschränkung des Privilegs, eine exzessive Nutzung unwahrscheinlich ist. Gegner der Reform hatten den Zugang zu ermäßigten Flugscheinen hingegen als Teil ihres Einkommens betrachtet. Allerdings ist Österreich kein Einzelfall – auch Deutschland handelt seit einigen Jahren nach einem ähnlichen Prinzip.
In Österreich sind die Mitarbeiter von Fluggesellschaften, also in erster Linie AUA und NIKI, Reiseagenturen, Reisebüros und weitere flugverwandte Branchen, die den Zugang zu PEP-Tickets haben, betroffen. (red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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