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EU: Mehr Rechte für Pauschalreisende
Urlauber sollen nach dem Willen des Europaparlaments künftig mehr Rechte bei Pauschalreisen haben.
Das soll nicht nur für Buchungen im Reisebüro sondern auch im Internet gelten. Für entsprechende Gesetzesänderungen stimmten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg. Bevor neue Vorgaben in Kraft treten können, müssen sich die Volksvertreter aber noch mit den EU-Staaten einigen. Kritik kam sowohl von Verbraucherschützern als auch aus der Reisebranche. Reisende könnten indes im Detail schlechter dastehen als bisher. So sehen die angepeilten Regeln vor, dass Preise nach Vertragsschluss nur noch in bestimmten Fällen steigen dürfen - zum Beispiel, wenn Steuern, Flughafengebühren oder Treibstoffkosten steigen. Bei nachträglichen Preiserhöhungen von mehr als 8% hätten Kunden ein Recht auf ein vergleichbares Angebot oder Rückerstattung. Deutsche Urlauber können aber derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als 5% die Buchung stornieren.
Die angepeilten Regeln sehen überdies vor, dass ein Flug nicht ohne weiteres um mehr als drei Stunden verschoben werden darf, wenn der Reisevertrag abgeschlossen ist. Kunden hätten in diesem Fall ein Recht auf eine vergleichbare Pauschalreise oder auf die Rückerstattung ihrer Kosten. Falls außergewöhnliche Umstände die Rückreise verzögern, müssten Reiseveranstalter die Kosten für einen längeren Aufenthalt am Urlaubsort für höchstens fünf Nächte tragen. Dem Deutschen Reiseverband (DRV) gehen die Pläne zu weit: Gegen ein solches Risiko könnten sich Reiseveranstalter nicht versichern, erklärte der DRV. Diese und andere Regeln könnten sich am Ende im Preis niederschlagen. (red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit über 20 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlags-Teams. Fast jedes geschriebene Wort das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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