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ÖAMTC: Mythen um den Reisepass

Das Schengener Abkommen regelt eigentlich den Wegfall der Personenkontrollen an den gegenseitigen Grenzen von 25 Ländern. "Was aber nicht bedeutet, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann", gibt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant zu verstehen.

"Reisedokumente gehören immer ins Gepäck." Damit klassische Irrtümer rund um den Reisepass den Urlaub nicht gefährden, räumt die ÖAMTC-Touristik mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

1. "Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein Reisedokument mehr." Falsch. Denn Reisende müssen sich innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

2. "Der Führerschein genügt als Reisedokument." Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die ÖAMTC-Touristikerin weist darauf hin: "Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert."

3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen." Falsch. Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas benötigt man generell einen Reisepass. Zusätzlich müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen berücksichtigt werden wie z. B. Gültigkeit des Passes oder Visumpflicht.

4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen." Falsch. Ein Abkommen mit Österreich diesbezüglich haben nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. "Vorsicht gilt bei Flugreisen - aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden", gibt die ÖAMTC-Expertin zu bedenken.

5. "Auch der Personalausweis darf nicht abgelaufen sein." Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

6. "Mit einem Notpass kann man problemlos reisen." Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen wie z.B. in der Türkei oder den USA. Daher rät die ÖAMTC-Touristikerin: "Bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind."

7. "Weil Großbritannien und Irland zur EU gehören, werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert." Falsch. Beide Länder gehören zwar der EU an, aber nicht dem Schengenraum, daher gibt es auch Grenzkontrollen.

8. "Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis." Falsch. Zwar gehören unsere Nachbarländer Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

9. "Bei Mitnahme des Haustiers in den Urlaub gibt es nichts Zusätzliches zu beachten." Falsch. Hund oder Katze benötigen den EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist.

10. "Wenn die Kinder mit den Großeltern auf Urlaub fahren, brauchen sie keine eigenen Reisedokumente." Falsch. Kinder dürfen ausschließlich mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. In Begleitung anderer ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich. "Neue Kinder-Miteintragungen sind nicht mehr möglich, bereits bestehende gelten nur bis 14. Juni 2012", lautet ein Hinweis der ÖAMTC-Expertin. "Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen." Eine Vorlage für eine Vollmacht in deutsch und englisch steht unter www.oeamtc.at/reiseratgeber zur Verfügung. (red)


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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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