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EU: Rechte für Reisende
Die EU- Kommission hat eine 12-Punkte-Liste mit Rechten für Reisende herausgegeben.
Darin wird das oft komplizierte EU-Regelwerk für Bahn- und Fluggäste verständlich und knapp zusammengefasst. Die Kampagne solle den Menschen verdeutlichen, "welche Rechte die europäische Gesetzgebung ihnen als Reisenden gibt", sagte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani heute, Dienstag, in Straßburg.
Aufgeklärt wird etwa über Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierung der Fahrt sowie bei Gepäckverlust. So können Urlauber, deren Flugzeug oder Zug stark verspätet ist, die Rückerstattung der Kosten oder eine Ersatzfahrt verlangen. Wird das Gepäck beschädigt, steht Fluggästen eine Entschädigung von bis zu 1.223 EUR zu, Bahnreisenden von bis zu 1.300 EUR. Behinderte haben Anspruch auf besonderen Service.
Die EU-Kommission gibt auch allgemeine Empfehlungen ab: So sollten Urlauber vor dem Ticketkauf für Reisen außerhalb Europas überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft auf der "Schwarzen Liste" steht. Darauf führt die EU Unternehmen, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht. Meist sind davon Airlines aus Afrika und Asien betroffen.
Die Rechte für Flugreisende sind in der EU schon seit längerem einheitlich geregelt. "Diese Regeln der europäischen Gemeinschaft haben Staaten auf der ganzen Welt inspiriert", sagte Tajani. "Aber dieser Bereich entwickelt sich fortwährend weiter." Er kündigte daher eine Überarbeitung des Regelwerkes an, insbesondere der Bestimmungen des Gepäcktransports. In den kommenden zwei Monaten können zunächst Reisende, Reiseunternehmen und Verbraucherschutzorganisationen im Internet Verbesserungsvorschläge abgeben. Für Bahnreisende gelten seit Dezember einheitliche Rechte. (red/dpa)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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