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Emissionsgesetz wird novelliert

Ab 2012 müssen auch Luftlinien in Europa ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die entsprechende Änderung des heimischen Emissionszertifikategesetzes zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hat gestern, Dienstag, den Ministerrat passiert.

Bereits ab nächstem Jahr müssen die Airline-Betreiber ihre Tonnenkilometer CO2-Emissionen überwachen und jährlich darüber Bericht erstatten, teilte das Ministerium mit. Bereits bis Ende August müssen die Unternehmen entsprechende Konzepte an das Ministerium abliefern, um einen gemeinsamen Standard der Überwachung zu gewährleisten. Für die Zuteilung der Emissionszertifikate sind die Tonnenkilometerleistungen maßgeblich. Ab 2012 erfolgt die vollwertige Einbeziehung des Sektors in das EU-Emissionshandelssystem, das bisher nur für Anlagen der Industrie und Energiewirtschaft gilt.

Der Flugverkehr sei gegenwärtig global für etwa zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, in der EU für etwa drei Prozent, bei einem starken Wachstum. Vom Emissionshandel für den Luftverkehr sind alle Flüge betroffen, die in EU-Staaten starten oder Landen. Nicht erfasst vom System sind Flüge von Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 5.700kg, Militär-, Polizei-, Rettungs-, Such- und Löschflüge.

Insgesamt wird laut Ministerium 2012 eine Gesamtmenge an Luftverkehrs-Zertifikaten zur Verfügung gestellt, die 97% des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004 bis 2006 entspricht. Ab 2013 ist vorgesehen, die Gesamtmenge auf 95 Prozent zu senken. 15% der Zertifikate werden versteigert, 3% werden ab 2013 einer Sonderreserve für neue Marktteilnehmer und besonders stark wachsende Luftverkehrsunternehmen zugeführt. Alle übrigen Zertifikate werden auf Antrag kostenfrei auf Basis EU-weit einheitlicher Vorgaben an bestehende Airlines zugeteilt. (red/apa)

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Redakteur / Managing Editor

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