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EU-Urteil zur Bodenabfertigung auf deutschen Flughäfen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Deutschland seine Vorschriften zur Bodenabfertigung auf heimischen Flughäfen wettbewerbsfreundlicher machen. Die bisher geltende Verordnung zur Öffnung dieses Marktes sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Deutsche Vorschriften, wonach neue Betreiber das bereits vorhandene Personal der Flughafengesellschaften übernehmen müssen und auch finanziell für Personalkosten der Flughäfen zur Kasse gebeten werden, seien rechtswidrig. Das Urteil geht auf eine Klage der Deutschen Lufthansa gegen den Flughafen Hannover zurück. Die Fluggesellschaft hatte dort die Abfertigung ihrer Maschinen selbst übernehmen wollen. Im Urteil des Gerichts heißt es, mit einer deutschen Verordnung von 1997 werde die EU-Richtlinie von 1996 über den Zugang zu den Bodenabfertigungsdiensten nicht richtig umgesetzt. Der Betreiber des größten deutschen Verkehrsflughafens, die Frankfurter Fraport, rechnet nach dem Urteil derzeit nicht mit finanziellen Konsequenzen. "Es sind keine Einbußen absehbar", sagte Fraport-Sprecher Klaus Busch. Bislang habe es keinen Anlass gegeben, die nun verbotene Kostenerstattung zu fordern. In Frankfurt bietet neben der Fraport AG seit mehr als fünf Jahren die spanische Firma acciona den Fluggesellschaften an, ihnen das Be- und Entladen ihrer Maschinen abzunehmen. Der Frankfurter acciona-Chef Michael Lindhof sagte, die nun aufgehobene Verpflichtung zur Personalübernahme sei ein Damoklesschwert gewesen, das nun nicht mehr über ihm schwebe.

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Franz PAUL

Autor/in:

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Seit fast 25 Jahren wirkt Franz im Hintergrund des Profi Reisen Verlags. Das Layout der Webseiten, die Gestaltung von Werbebannern, der Versand des Newsletters oder die Kundendatenbank entstammen seinen Designs und Programmierungen. Seine Vision ist eine erfolgreiche Umsetzung der Printprodukte in den New Media Bereich.





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