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EU: Verschärfungen bei Flug-Sicherheit

Die EU-Kommission plant schärfere Regeln bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards von Fluglinien. Einem Verordnungsentwurf vom 16. Februar 2005 zufolge werden die Reisenden künftig ein Recht auf Auskunft über ihre Fluglinie bekommen.

Bei Charterflügen soll künftig klargestellt werden müssen, wer den Transport durchführt und Passagiere sollen einen besseren Zugang zu Informationen über Sicherheitsmängel bei bestimmten Fluglinien bekommen. Die Verordnung über die Stärkung der Passagierrechte, die derzeit im EU-Parlament liegt, sei eine Ergänzung der schon bestehenden EU-Sicherheitsmaßnahmen, heißt es aus der Kommission. Schon 2002 hat die EU beschlossen, gemeinsame Standards und Regeln durch die damals geschaffene Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) einzuführen. Darunter fallen beispielsweise Sicherheitsinspektionen von Flugzeugen aus Drittländern oder die Zulassung von Flugzeugen. Treten bei solchen Sicherheitsinspektionen Mängel auf, müssen die Mitgliedstaaten die nötigen Start- oder Landeverbote erlassen. Gleichzeitig sollen die Informationen über den Sicherheits-Status bzw. Sicherheitsmängel bei bestimmten Fluglinien für die Passagiere leichter zugänglich gemacht werden. "Das wäre eine Art Schwarze Liste", heißt es aus der Kommission. Details dazu gibt es aber noch nicht. (apa/red)

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Redakteur / Managing Editor

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