| news | flug

EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich einschränken


Foto: Piotr Adamowicz / shutterstock.com
Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Fluggastrechteverordnung. Verbraucherschützer warnen vor deutlich höheren Hürden für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.

Im Zuge einer geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung könnten Passagiere künftig deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen haben. Die Mitgliedstaaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der die aktuellen Regelungen spürbar abschwächen würde.

Entschädigung erst ab fünf Stunden

Derzeit haben Fluggäste laut EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 EUR, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Die Kommission schlägt nun vor, diese Grenze auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben – abhängig von der Flugdistanz. Laut Einschätzung von Verbraucherschützern würden damit rund 80% der bisherigen Entschädigungsansprüche wegfallen.

Kritik von Politik und Verbraucherschutz

Scharfe Kritik kommt von der deutschen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. „Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einfach streichen kann“, so die für Verbraucherschutz zuständige SPD-Politikerin.

Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor einem Rückschritt. Die Mehrheit der Flugverspätungen liege zwischen zwei und vier Stunden - genau in jenem Bereich, der künftig nicht mehr entschädigt würde. Zudem bestehe die Gefahr, dass Airlines gezielt Verspätungen in Kauf nehmen, um Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen zu umgehen.

Uneinigkeit über finalen Beschluss

Unterstützung erhält der Reformvorschlag von der europäischen Airline-Lobbyorganisation Airlines for Europe (A4E). Diese argumentiert, dass längere Schwellenwerte den Fluggesellschaften mehr Handlungsspielraum geben, um Ersatzflugzeuge oder -crews zu organisieren und den Flugplan zu stabilisieren.

Ob und in welcher Form die Reform umgesetzt wird, sei derzeit noch offen. Die EU-Staaten müssen sich zunächst auf eine gemeinsame Position einigen. Anschließend ist eine Einigung mit dem EU-Parlament erforderlich, bevor eine endgültige Regelung in Kraft treten kann. (APA / Red) 


  flug, fluggast, fluggastrecht, recht, entschädigung, flugverspätung, eu-kommission, reform


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.