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D: Flugbenzin darf steuerfrei bleiben

Flugbenzin darf in Deutschland auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Deutsche Bahn AG scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einer Klage, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte.

Die höchsten EU-Richter entschieden, es handle sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass Flug- und Bahngesellschaften unterschiedlich behandelt würden.

Die Deutsche Bahn hatte dagegen geklagt, dass die EU-Kommission eine Untersuchung der Steuerfreiheit für Flugbenzin wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht abgelehnt hatte. Die Bahn hatte argumentiert, Schiene und Luftverkehr stünden mittlerweile in einem harten direkten Konkurrenzkampf. Es sei nicht einzusehen, dass Kerosin nicht besteuert werde.

Das Gericht entschied, die Klage sei nicht begründet. Es handle sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine nationale deutsche Entscheidung, sondern um die Umsetzung einer Richtlinie des EU-Ministerrates aus dem Jahr 1992. Das Beihilferecht der EU betreffe aber lediglich Entscheidungen der Mitgliedstaaten, mit denen möglicherweise heimische Unternehmen bevorzugt werden. Der Europäische Gerichtshof wies auch das Argument der Bahn zurück, Bahn und Fluggesellschaften böten eine „aus Verbrauchersicht austauschbare Dienstleistung" an und befänden sich in einer „vergleichbaren Lage". Die „diskriminierende Behandlung" der Bahn sei nicht objektiv gerechtfertigt. Das EU-Gericht entschied jedoch, die Fluggesellschaften befänden sich „offensichtlich in einer anderen Lage" als die Bahnbetreiber. (APA/red)

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