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AUA Handgepäcksbestimmungen adaptiert

Vor dem Hintergrund der erlassenen US-behördlichen Bestimmungen sowie den Auflagen seitens der Londoner Flughafenbetreiber für alle Flüge ab London, modifiziert die Austrian Airlines Group ihre Handgepäcks-Bestimmungen auf den Routen von / nach USA und ab London.

Auf Austrian Flügen von / nach USA dürfen nach wie vor keinerlei Flüssigkeiten, Sprays oder gel-artige Substanzen in die Flugzeugkabine mitgenommen werden: Getränke, Shampoos, Zahnpaste, Sonnencreme, Haarspray oder Haargel bzw. andere flüssige oder cremeartige Artikel müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bestimmte flüssige oder gelartige Substanzen und Sprays dürfen Passagiere ab nun wieder in die Flugzeugkabine mitnehmen (Änderungen zur bisherigen Vorgangsweise sind fett und kursiv markiert):
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie medizinische Kochsalzlösungen oder Augenpflegeprodukte (Kontaktlinsenmittel, Augentropfen). Die jeweilige Maximalmenge pro Verpackungseinheit beträgt 120 ml (4 oz.).
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker und andere Personen, wo eine medizinische Notwendigkeit besteht (mit ärztlicher Bestätigung). Die jeweilige Maximalmenge pro Verpackungseinheit beträgt 148 ml (5 oz.).
- Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver- bzw. Tablettenform bzw. in Aerosol-Form verabreichte Medikamente und Insulin (mit Vorlage der Diabetikerbestätigung)
- Babymilch bzw. Babynahrung in kleinen Mengen
Andere persönliche Gegenstände dürfen als Handgepäck mitgenommen werden.
Für alle Flüge ab London, so auch für die Austrian Flüge von London nach Wien ist ausnahmslos nur ein Stück Handgepäck (z.B.: eine Handtasche oder Kameratasche oder Gürteltasche) pro Person erlaubt, Handgepäcksmaße: 45 x 35 x 16 cm. Verboten sind generell alle Flüssigkeiten, Sprays und gel-artigen Substanzen mit Ausnahme von notwendigen Medikamenten (max. 50ml) bzw. Babynahrung. Die von den US-Behörden adaptierten Bestimmungen (siehe oben) gelten nicht für Flüge ab London.

Für Austrian Flüge nach London und zu allen anderen Flugzielen im Austrian Streckennetz gelten die regulären Handgepäcksbestimmungen ohne Einschränkungen. (red)

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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

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