Airbnb und Co.: Brüssel schlägt Regeln für Städte vor


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Städte in der EU sollen einheitliche Regeln bekommen, wann sie gegen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb vorgehen können.

Die EU-Kommission in Brüssel schlug eine Reihe von Bedingungen vor, etwa einen direkten Zusammenhang mit steigenden Mieten. Mit den neuen EU-Regeln sollen Verbote und Einschränkungen solcher Ferienwohnungen rechtssicherer werden.

Kurzzeitvermietungen sind einfach zu buchen, oft günstiger als die meisten Hotels und bei Tourist:innen beliebt. Eigentümer:innen verdienen damit häufig mehr, als bei einer regulären Vermietung. Anwohner:innen in Urlaubsorten beklagen deshalb, dass Anbieter Wohnungen vom Markt nehmen und damit Mieten und Preise in die Höhe treiben.

Nachweis für Einschränkungen

Städte wie Barcelona, Lissabon und Amsterdam haben in den vergangenen Jahren Beschränkungen eingeführt und neue Kurzzeitvermietungen in einigen Stadtvierteln verboten. Auf die Verbote folgen allerdings meist Klagen und Gerichtsverfahren, die bei Anbietern, Vermieter:innen und Wohnungssuchenden für Unsicherheit sorgen.

Die EU-Kommission will dieses Problem nun vorwegnehmen. Bevor sie Verbote oder Einschränkungen beschließen, sollen Kommunen künftig nachweisen, dass der Wohnungsmarkt in den betroffenen Vierteln besonders angespannt ist. Wichtigster Hinweis darauf soll sein, wie sich die Wohnungspreise im Vergleich zum Einkommen entwickelt haben. Außerdem sollen Städte die Zahl der Wohnungssuchenden und der verfügbaren Wohnungen berücksichtigen.

Die Kommunen sollen auch darlegen, dass Kurzzeitvermietungen die Lage in den drei zurückliegenden Jahren messbar verschlimmert haben. Zudem sollen sie Alternativen zu Verboten erwägen. Alle Einschränkungen sollen maximal fünf Jahre gelten und regelmäßig überprüft werden. Die neuen Regeln sind für kommerzielle Anbieter gedacht – nicht für Menschen, die ihre eigene Wohnung vermieten, während sie selbst im Urlaub sind.

Geteilte Reaktionen

Dem Digitalverband CCIA, dem auch Airbnb angehört, gehen die Vorgaben für Städte nicht weit genug. Der Verband kritisierte, es sei keine „wirksame Überwachung“ vorgesehen, ob sich die Kommunen auch daran halten. Das geplante EU-Gesetz sei deshalb ein „Papiertiger“.

Für den Deutschen Mieterbund (DMB) geht das Problem über Ferienwohnungen hinaus. Kurzzeitvermietungen seien ein „undurchsichtiger Markt“, sagte DMB-Direktor Florian Becker den Zeitungen der „Funke“-Mediengruppe. Es gehe auch um die Vermietung möblierter Wohnungen für einige wenige Monate, die nicht der Mietpreisbremse unterliegen. Er forderte ein „flächendeckendes Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, von dem alle Kommunen Gebrauch machen können“.

Der Eigentümerverband Haus&Grund kritisierte hingegen, EU-weit einheitliche Vorgaben seien nicht nötig. „Kurzzeitvermietungen sind nicht die Ursache der europäischen Wohnungskrise“, sagte Verbandschef Kai Warnecke den „Funke“-Zeitungen. Probleme seien „zu wenig Neubau, zu hohe Baukosten und immer mehr Regulierung“.

Wohnraummangel als Hauptproblem

Die Immobilienpreise in der EU sind in den vergangenen zehn Jahren um rund 60% angestiegen, Mieten um rund 20%. Hauptgrund dafür ist auch nach Einschätzung der Kommission der Mangel an Wohnungen, insbesondere in Städten. Ferienwohnungen können das Problem demnach verschlimmern. Sie machen in der EU insgesamt zwar nur 1,2% der Wohnimmobilien aus, an einigen Urlaubsorten aber bis zu einem Fünftel.

„Wir wissen, dass das nicht vom einen Tag auf den anderen günstige Wohnungen für alle Menschen in Europa schaffen wird, natürlich nicht“, sagte EU-Wohnkommissar Dan Jörgensen zu seinen Vorschlägen. Verbote und Einschränkungen können nach Einschätzung der Kommission nicht den Neubau und die Renovierung von mehr Wohnungen ersetzen, aber einen Teil des Problems lösen. Die Vorschläge gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. (APA/red)


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Redakteur / Managing Editor

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