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API: Passagierdatenweitergabe auch in Japan
Die japanische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, wonach ab dem 1. Februar 2007 alle Fluglinien verpflichtet sind, erweiterte Passagierdaten (Advance Passanger Information API) weiter zu geben.
Beim Check-In am Abflughafen werden folgende Daten und vor Ankunft in Japan an die japanischen Behörden übermittelt: Passagiername, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Passnummer, Abflughafen und Reiseziel in Japan. Die Erhebung der Daten erfolgt beim Check-In, spätestens jedoch am Abfluggate des internationalen Japan-Fluges. Bei Passagieren, die ihre Reise in Japan beginnen, werden die Passagierdaten bereits beim Check-In in Japan entsprechend für einen Rückflug erfasst. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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3 Juli 2026
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