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Condor vs. Lufthansa: Kartellamt hat über Zubringer entschieden

Die Lufthansa und der Ferienflieger Condor streiten seit längerem um die Konditionen von LH-Zubringern zu Condor-Langstreckenflügen. Der Fall landete 2021 vorm Bundeskartellamt. Das hat nun zu Gunsten von Condor entschieden.

Die Lufthansa soll nach dem Willen des deutschen Bundeskartellamtes über den 10. Mai hinaus Zubringerflüge für den Konkurrenten Condor leisten. In einer vorläufigen Prüfung ist die Wettbewerbsbehörde zu der Auffassung gekommen, dass allein die Lufthansa einen dauerhaften Zubringerdienst zu Fernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen könne. Vor einer endgültigen Entscheidung werde noch beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Hintergrund des Zubringer-Streits

Lufthansa und Condor unterhielten ursprünglich langjährige kommerzielle Vereinbarungen über Zubringerflüge. Dann kündigte die vom Staat gerettete Lufthansa diese jedoch - ursprünglich zum 1. Juni 2021 - denn: Der Konzern will mit der Marke "Eurowings Discover" selbst stärker in den Ferienflugmarkt einsteigen. Dagegen hatte Condor Beschwerde eingelegt und sich damit beim Bundeskartellamt durchgesetzt: Die Behörde hatte zunächst befristet bis zum 10. Mai 2022 verhängt, dass Lufthansa Condor weiterhin Zugang zu den Zubringerflügen gewähren muss. Nun hat das Bundeskartellamt ihr vorläufiges Ermittlungsergebnis für die Zeit nach dem 10. Mai vorgelegt. 

Entscheid des Bundeskartellamts

Das Kartellamt entschied nun im Hauptsacheverfahren pro Condor. Grund dafür: allein die Lufthansa könne einen dauerhaften Zubringerdienst zu Fernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen. "Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten. Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung.

Ferntouristen erreichen ihren Überseeflug größtenteils mit kürzeren Zubringerverbindungen. Seit vielen Jahren kann die Ferienfluggesellschaft Condor dafür auf das Europa-Netz der Lufthansa-Gruppe zurückgreifen. Mit Hilfe eines bilateralen Vertrages sind dabei der vollständige Reiseschutz und einheitliche Bordkarten für den Gesamttrip gesichert. Zudem kann das Gepäck vom Abflughafen zum Zielort durchgecheckt werden. Das Kartellamt hält allerdings auch diese Vereinbarung für nicht wettbewerbsgerecht, da Condor unter anderem nicht aus allen Buchungsklassen wählen könne.

"Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich keinen zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden", erklärte Condor-Chef Ralf Teckentrup in Frankfurt. Er sieht in der noch vorläufigen Entscheidung ein klares Signal für Buchungen: "Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen, auch über den 10. Mai 2022 hinaus." Entsprechende Flüge würden im Laufe der nächsten Wochen über die verschiedenen Kanäle buchbar werden.

Die Lufthansa kündigte eine umfangreiche Stellungnahme beim Bundeskartellamt an, wollte sich inhaltlich aber nicht äußern. Fristen wurden nicht genannt. Bereits in einem Eilverfahren hatten die Wettbewerbshüter im Sinne der Condor entschieden. (APA / red)


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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