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Deutsche Bahn: Gericht bestätigte Lokführerstreik

In erster Instanz scheiterte die Deutsche Bahn vor Gericht beim Versuch, das Treiben der GDL zu stoppen. Nun geht der Konzern geht gegen das Urteil in Berufung, indes streiken die Lokführer weiter.

Nach der Niederlage der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt geht der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) weiter. Die geplante Fortsetzung der Arbeitsniederlegung bestätigte die GDL am Freitagmorgen. Der Konzern will das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen. Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben. Man lasse im Interesse der Kunden nichts unversucht, den Streik zu beenden.

"Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist", teilte eine Bahn-Sprecherin am Donnerstagabend mit.
"Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen. Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen - auch in seiner Länge", sagte Bahn-Sprecher Achim Stauß am Freitag im ARD-"Morgenmagazin".

Streik geht vorerst weiter

Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot regional: Stärkere Einschränkungen könne es - ähnlich wie bei den vergangenen Streiks - in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben. Für das Wochenende rechnet die Bahn mit einer leichten Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und Sonntag sollen so auch Fernzüge zwischen Rostock, Berlin und Dresden unterwegs sein. Reisende müssen laut Bahn in den kommenden Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben.

Streikende voraussichtlich Dienstag

Die Geduldsprobe steht nicht nur einigen Fahrgästen bevor, sondern auch dem Konzern nach der Niederlage vor Gericht. Mit der Einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zurück. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Die Gewerkschaft will, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai erfüllt würden. Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. "Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will", sagte der Gewerkschafter dem "Spiegel". Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse. Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden. (red/dpa)


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Sandra Zurek

Autor/in:

Managing Director

Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.





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