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Einreisebestimmungen für Österreicher

Die Einreiseregelungen in den europäischen Ländern sind weiterhin uneinheitlich. Ein Überblick.


Nur wenige Länder Europas sind derzeit für Österreicher ohne Auflagen bereisbar. Manche verlangen einen negativen Covid-19-Test, in manchen gibt es zwingende Quarantäne, aus der herausgetestet werden kann oder auch nicht. Manche Länder erlauben nur bestimmten Zielgruppen die Einreise. In vielen Fällen werden die Einschätzungen auch nach Regionen vorgenommen. So hat etwa Deutschland für alle österreichischen Bundesländer mit Ausnahme Kärntens eine Reisewarnung herausgegeben.

Freie Einreise ist dennoch nicht mit voller Reisefreiheit gleichzusetzen, da auch bei der Rückreise nach Österreich Maßnahmen zu beachten sind. Bei der Rückkehr aus Regionen mit Reisewarnungen der Stufe 6 des Außenministeriums muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden. Alternativ ist eine zehntägige Heim-Quarantäne möglich. Auch in diesem Fall muss innerhalb von 48 Stunden ein PCR-Test gemacht werden – auf eigene Kosten. Ein negatives Ergebnis beendet die Quarantäne.

Länderüberblick

ALBANIEN: Freie Einreise für Österreicher nach Albanien. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums.

ANDORRA: Freie Einreise für Österreicher. Österreich hat seinerseits allerdings eine Reisewarnung verhängt.

BELGIEN: Vor der Einreise nach Belgien gilt eine verpflichtende Online-Registrierung. Bei Einreisenden aus Risikogebieten wird mithilfe eines Fragebogens dabei das Risikoverhalten evaluiert. Dadurch wird entschieden, ob sie die Betreffenden nach ihrer Ankunft in Belgien in eine zehntägigen Quarantäne begeben müssen. Zur "Roten Zone" zählen derzeit die Bundesländer Wien, Tirol, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg. Ausgenommen sind Personen, die sich in den letzten 14 Tagen weniger als 48 Stunden in einer "Roten Zone" aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Die Einreise aus Belgien nach Österreich ist unterdessen ohne Auflagen möglich.

BOSNIEN-HERZEGOWINA: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung, daher bei der Rückkehr nach Österreich ebenfalls Testpflicht.

BULGARIEN: Es gibt keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreicher und anderen EU-Bürgern. Umgekehrt ist eine partielle Reisewarnung für die Regionen Blagoevgrad, Burgas, Dobrich, Gabrovo, Jambol, Kardzhali, Montana, Plovdiv, Rasgrad, Shumen, Sliven, Smoljan, Sofia, Stara Zagora, Targovishte und Varnain in Kraft.

DÄNEMARK: Österreich befindet sich auf der Liste der dänischen Reisewarnungen. Eine Einreise von Österreich nach Dänemark ist nur aus einem berücksichtigungswürdigen Grund möglich. Dazu zählen ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein Studium oder Geschäftsreisen. Eine Einreise für Urlaubszwecke ist nicht möglich. Umgekehrt gibt es bisher keine Einschränkungen.

DEUTSCHLAND: Einreisende aus allen österreichischen Bundesländern - mit Ausnahme Kärntens und der beiden Exklaven Kleinwalsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) - müssen ab Samstag einen negativen Covid-19-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Zwischen den deutschen Bundesländern wird die Quarantänepflicht unterschiedlich gehandhabt, so verlangt etwa Schleswig-Holstein einen zweiten negativen Corona-Test frühestens fünf Tage nach Einreise, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Ausnahmen gibt es für den Transit (etwa im deutschen Eck) und bestimmte Personengruppen wie Pendler. Die Regelungen sind allerdings auf Ebene der einzelnen deutschen Bundesländer festgelegt.

ESTLAND: Österreicher müssen nach der Einreise eine Quarantäne antreten. Alternativ kann an estnischen Grenzübergängen (Flughäfen und Seehäfen) ein Covid-19-Test abgelegt werden. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

FINNLAND: Österreicher können nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Touristische Einreisen sind Österreichern nicht erlaubt. Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

FRANKREICH: Freie Einreise für Österreicher. Österreich hat aber seinerseits für die Regionen Île-de-France mit dem Großraum Paris und die Provence-Alpes-Côte d'Azur mit der Hafenstadt Marseilles eine Reisewarnung verhängt. Es gilt bei der Rückkehr aus diesen Regionen Test- bzw. Quarantänepflicht.

GRIECHENLAND: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Ohne Registrierung setzt es eine Geldstrafe von 500 Euro bzw. kann man auch an der Grenze abgewiesen werden. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (rund 24 Stunden). Die Rückkehr ist ohne Auflagen möglich.

GROSSBRITANNIEN: Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekanntgegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 10.000 Pfund (10.982,01 Euro) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

IRLAND: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten. Auch muss ein Formular ausgefüllt werden: Ein Nichtausfüllen, Falschangaben oder unterlassene Updates bei Änderung des Aufenthaltsortes sind strafbar (bis zu 2.500 Euro bzw. bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe). Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

ISLAND: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test bei der Einreise sowie einen verpflichtenden zweiten kostenlosen Test vier bis sechs Tage nach der Einreise vornehmen. Zwischen den beiden Tests muss eine Quarantäne eingehalten werden.

ITALIEN: Freie Ein- und Rückreise. Registrierungen sind nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien notwendig.

KOSOVO: Österreicher müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls muss eine Quarantäne von sieben Tagen angetreten werden. Seitens Österreichs gilt eine Reisewarnung, daher gilt bei der Rückkehr ebenfalls Test- bzw. Quarantänepflicht.

KROATIEN: Freie Einreise. Allerdings gilt eine partielle Reisewarnung seitens Österreich für das gesamte Staatsgebiet mit Ausnahme der Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Krizevci, Osijek-Baranja, Sibenik-Knin, Varazdin und Zadar.

LETTLAND: Österreicher müssen bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Selbstquarantäne. Freie Rückreise nach Österreich.

LIECHTENSTEIN: Analog zur Schweiz gilt für Reisende aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein bleibt weiterhin erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, Pendler, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist auflagenfrei.

LITAUEN: Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne, diese kann auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ab acht Tagen Quarantäne ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird. Alle Einreisenden müssen sich vor der Einreise online registrieren. Freie Rückreise nach Österreich.

LUXEMBURG: Freie Ein- und Rückreise. Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

MALTA: Österreicher müssen ab Freitag um 24.00 Uhr einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Andernfalls müssen die Ankommenden direkt am Flughafen in Malta einem PCR-Test durchführen lassen und im Flughafengebäude auf das Testergebnis warten oder sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Keine Auflagen bei der Rückreise.

MOLDAU: Österreich ist ROT eingestuft. Eine Einreise ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für berufliche Reisen und verschiedene Personengruppen. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung verhängt.

MONACO: Die Ein- und Rückreise ist frei.

MONTENEGRO: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung des Außenministeriums.

NIEDERLANDE: Einreisende aus Wien, Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg - mit Ausnahme von Osttirol und den Exklaven Hinterriß, Jungholz und Kleinwalsertal - müssen sich nach der Ankunft für zehn Tage in Heimquarantäne begeben. Auch ein negativer PCR-Test vor oder nach Ankunft in den Niederlanden hebt diese Bestimmung nicht auf. Nicht betroffen von der Quarantänepflicht sind auch Personen, die lediglich über die Flughäfen Wien, Salzburg, Linz und Innsbruck reisen, aber keinen Aufenthalt in Wien oder den genannten Bundesländern hatten. Auch Transitreisende sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, allerdings gilt bereits ein Stopp zum Tanken als Aufenthalt in dem Risikogebiet. Die Rückkehr nach Österreich ist unterdessen ohne Auflagen möglich.

NORDMAZEDONIEN: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

NORWEGEN: Österreicher müssen nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten. Freie Rückreise nach Österreich.

POLEN: Freie Ein- und Rückreise.

PORTUGAL: Nur auf den Inseln Madeira sowie auf den Azoren ist bei der Einreise ein negativer Corona-Test, der nicht älter als drei Tage ist, vorzuweisen oder es muss bei der Einreise vor Ort ein Test durchgeführt werden. Für das Festland gibt es keine Einreisebeschränkungen für Österreicher. Vonseiten Österreichs gilt die Reisewarnung nur mehr für die Regionen Lissabon und Norte. Bei der Rückkehr aus diesen Regionen gilt Test- bzw. Quarantänepflicht.

RUMÄNIEN: Keine Einschränkungen für Einreisende aus Österreich. Umgekehrt gilt bereits seit dem Sommer eine österreichische Reisewarnung für Rumänien.

RUSSLAND: Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner von russischen Bürgern, Diplomaten und Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Umgekehrt hat Österreich eine Reisewarnung gegen Russland verhängt.

SAN MARINO: Parallel zu Italien freie Ein- und Rückreise.

SCHWEDEN: Freie Einreise. Auch bei der Rückkehr nach Österreichs gibt es keine Auflagen mehr.

SCHWEIZ: Es gilt für Reisende aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Burgenland eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in diesen Bundesländern aufgehalten haben. Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Weitere Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen, medizinisch bedingte Reisen, Güterverkehr usw. Für Reisende aus anderen Teilen Österreichs ist die Einreise frei. Die Rückreise nach Österreich ist auflagenfrei.

SERBIEN: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infektion geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung vonseiten Österreichs.

SLOWAKEI: Freie Ein- und Rückreise. Die Person muss sich aber in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. Personen, die das nicht waren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sie und die Mitglieder ihres Haushalts müssen in Heimisolation gehen, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

SLOWENIEN: Die Regierung in Ljubljana hat gegen das Bundesland Wien eine Reisewarnung verhängt. Nach der Einreise muss entweder eine zehntägige Quarantäne angetreten oder ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Allerdings gelten verschiedene Ausnahmen wie etwa für Pendler, Schüler und Immobilienbesitzer. Der Transit durch Slowenien ist innerhalb von zwölf Stunden auflagenfrei. Sonderfälle sind auch dringende persönliche oder geschäftliche Reisen, wobei die Rückkehr binnen 48 Stunden erfolgen muss. Saisonarbeiter dürfen sich 24 Stunden auflagenfrei in Slowenien aufhalten. Die Rückkehr nach Österreich ist ohne Einschränkungen möglich.

SPANIEN: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Allerdings hat Österreich für das spanische Festland sowie die Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) eine Reisewarnung verhängt. Nur Rückkehrer von den Kanarischen Inseln sind von der Test- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK: Nachdem sich das Land seit Donnerstag in einem erneuten Lockdown befindet, sind Einreisen nur mehr in bestimmt Fällen erlaubt: etwa für Dienstreisen, berufliche Zwecke, Pendler der Besuch von nahen Verwandten und medizinische Gründe. Reisen für touristische Zwecke sind nicht gestattet. Vonseiten Österreichs gibt es eine Reisewarnung für die Region Prag.

TÜRKEI: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung herausgegeben.

UKRAINE: Österreicher dürfen in die Ukraine, wenn sie eine Versicherungspolizze einer in der Ukraine registrierten Versicherung oder einer ausländischen Versicherung mit Niederlassung in der Ukraine bzw. mit Vertragsbeziehungen zu einer Partnerversicherung in der Ukraine vorweisen, durch welche Ausgaben im Zusammenhang mit der Behandlung von COVID-19 und der Observation abgedeckt sind und die für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine gültig ist. Österreich hat seinerseits eine Reisewarnung erlassen.

UNGARN: Es gilt erneut ein Einreiseverbot für Ausländer. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Pendler. Touristische Reisen sind nicht gestattet. Die Rückreise nach Österreich ist unterdessen auflagenfrei.

VATIKAN: Parallel zu Italien freie Ein-und Rückreise.

WEISSRUSSLAND (BELARUS): Österreicher müssen seit Donnerstag bei der Einreise in Weißrussland einen negativen PCR-Test in englischer Sprache, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Personen, die mit Diplomatenpass reisen, und Transitreisende sind von dieser Vorschrift befreit. Vonseiten Österreichs gilt eine Reisewarnung wegen der Corona-Situation.

ZYPERN: Die Einreise für Personen aus Österreich, welche keinen Daueraufenthalt in der Republik Zypern besitzen und innerhalb der letzten 14 Tage vor Abreise in Österreich aufhältig waren, ist bis auf weiteres nicht mehr möglich. Zur Einreise berechtigte Personen aus Österreich müssen bei der Einreise nach Zypern einen negativen PCR-Test vorweisen und sich danach in 14-tägige Selbstisolation begeben. 48 Stunden vor Ende der Selbstisolation muss ein weiterer negativer COVID-Test vorgelegt werden, dessen Kosten privat zu tragen sind. Mit nach dem Zufallsprinzip angeordneten zusätzlichen Testungen nach Ankunft in Zypern trotz vorhandenem negativen COVID-Test muss stets gerechnet werden. Die Verweigerung der Durchführung eines Tests am Flughafen hat ein Einreiseverbot zur Folge und führt zu einer umgehenden Rückreise nach Österreich.

Alle aktuellen Reiseinformationen unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/

(APA(red.) 


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Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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